Österreich
Terror-Prediger Mirsad O. gesteht reumütig vor Gericht
Am Mittwoch startete in Wien ein spektakulärer Terror-Prozess. Der bereits zu zwanzig Jahren Haft verurteilte Hassprediger Mirsad O. gestand.
Der berüchtigte Hassprediger Mirsad O. sah nach sechs Jahren Strafhaft (er sitzt seit 2016 in Graz-Jakomini ein) verändert aus. Statt mit Rauschebart und radikal-religiös gewandet trat er radikal geläutert und gepflegt gekleidet dem Richter gegenüber. Dem ehemals gefürchteten Islamisten wird vorgeworfen, mit radikalen Predigten und Youtube-Videos bis zu seiner Verhaftung am 28. November 2014 junge Muslime vor allem in Wien und Graz radikalisiert und gezielt für den IS angeworben zu haben.
Einer davon soll der ihm treu ergebene tschetschenische Kampfsportler Turpal I. gewesen sein – ihm werden im gleichen Prozess furchtbare Gräueltaten während des syrischen Bürgerkriegs vorgeworfen. Mirsad O. zeigte sich zu einem Großteil der Vorwürfen geständig - und bereue seine Taten. "Ich hab' Fehler gemacht, ich geb's zu", so der gelernte Stahlbauschlosser. Der hauptangeklagte Tschetschene dagegen bestritt alle Vorwürfe.
Tschetschene wies Vorwürfe von sich
Dessen Verteidiger Florian Kreiner wies alle Vorwürfe gegen den 32-Jährigen zurück. Turpal I. habe sich zwar drei Mal in Syrien aufgehalten, sei aber an keinen terroristischen Straftaten beteiligt gewesen. "Es gibt keinen Beweis, der das belegen würde", meinte der Anwalt im von schwer bewaffneten Justizwachebeamten gesicherten Gerichtssaal.
Turpal I. kenne nichtmal die in der Anklage genannten Orte, an denen Enthauptungen und Schussattentate stattgefunden haben sollen – und sei auch nicht die im Akt als "Abu Aische" beschriebene Person. Turpal I. habe sich in Syrien nicht als IS-Kämpfer bewaffnet, sondern sei lediglich dorthin gereist, um zu ergründen wo sein im Krieg getöteter Schwager begraben worden sei. "Radikalislamistisches Gedankengut sei ihm nicht anlastbar“, betonte Florian Kreiner.
Die weiteren Angeklagten sind ein zum Islam konvertierter Steirer, seine Ehefrau, sowie die Frau des Tschetschenen und dessen Eltern. Die erschienen allerdings nicht vor Gericht und sollen nun per Haftbefehl gesucht werden.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
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