Anzeige einbebracht

Terror-Prozess: Ehefrau durfte nicht in Gerichtssaal

Ein Wiener soll Anschläge auf Israel gelobt haben, musste dafür nun auf die Anklagebank. Zuhörer durften nicht in den Saal – nun gibt es eine Anzeige!

Thomas Peterthalner
Terror-Prozess: Ehefrau durfte nicht in Gerichtssaal
Star-Anwältin Astrid Wagner mit ihrem Mandanten: Zuhörer wurden nicht in Saal gelassen.
Denise Auer

Der Nahost-Konflikt ließ einen Wiener (56) heißlaufen, das brachte den Verdächtigen am 2. Mai vor Gericht. "Aufforderung zu terroristischen Straftaten" lautete der Vorwurf gegen den 56-Jährigen. Wegen Unterlassung setzte es nicht rechtskräftig 6 Monate bedingt – wir berichteten.

Nicht einmal Ehefrau durfte zuhören

Der Prozess wird nun ein Nachspiel haben, muss vielleicht sogar wiederholt werden. Denn kurz vor Verhandlungsbeginn wurde plötzlich der Saal gewechselt, Polizisten sicherten den Eingang, ließen angeblich keine Besucher hinein – auch nicht, als ein Platz drinnen frei wurde. Der Angeklagte legte mit Hilfe von Top-Verteidigerin Astrid Wagner Berufung ein, brachte eine Anzeige gegen den verantwortlichen Beamten ein.

Denn nicht nur Journalisten und Zuhörer wurden ausgesperrt – sogar der Ehefrau des Angeklagten soll von den Polizisten der Zutritt zum Saal verweigert worden sein.

Anzeige gegen Einsatzleiter

"Die Öffentlichkeit ist eine Säule unseres Rechtssystems", so Wagner zu "Heute". Diese sie in dem Prozess verletzt worden. Der Einsatzleiter habe "seine Befugnisse wissentlich missbraucht", heißt es in der Anzeige, die "Heute" vorliegt. Grundsätzlich müsse jede Person Zugang zu einer Gerichtsver­handlung haben; die Öffentlichkeit dürfe nur aus wichtigen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen werden.

Ermittlungen gegen Einsatzleiter

Die Amtshandlung sei somit illegal gewesen, gegen den Einsatzleiter solle strafrechtlich ermittelt werden, fordert Wagner. "Wenn jetzt sogar einzelne Journalisten von einem Prozess ausgeschlossen werden, schafft das einen gefährlichen Präzedenzfall!" Das soll verhindert werden.

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