Wien
Terror in Wien – Waffenhändler muss keinen Tag in Häfn
Milderes Urteil als Ex-Ministerin Sophie Karmasin: Jener Mann, der Waffen für den Wien-Attentäter beschafft hatte, kam mit Bewährungsstrafe davon.
Kurzer Prozess, mildes Urteil – und ein schwerwiegender Justizirrtum: Am Dienstag ging das Verfahren gegen jenen Slowenen über die Bühne, der die Waffen des Terroristen vom Anschlag im November 2020 in Wien beschafft hatte. Der Mann hatte das Sturmgewehr und die Tokarew-Pistole samt Munition in einem roten Mazda aus Osteuropa nach Wien gebracht und an einen Mittelsmann übergeben. Dieser wiederum reichte die Ware an den späteren Attentäter weiter, wofür er zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Strafverfolgung irrtümlich eingestellt
In die Karten spielten dem nun vor dem Wiener Landesgericht angeklagten Slowenen gleich mehrere Umstände: So hatte die Justiz irrtümlich die Strafverfolgung wegen des Sturmgewehrs und der Munition eingestellt, weshalb die Strafdrohung deutlich milder als ursprünglich gedacht ausfiel – Justizministerin Alma Zadic kündigte diesbezüglich bereits eine Untersuchung an. Weiters konnte der auf freiem Fuß angezeigte Mann glaubhaft machen, dass er nichts von den Anschlagsplänen gewusst hatte. Somit musste er sich lediglich wegen Verstößen gegen das Waffengesetzt verantworten und nicht etwa wegen Beitragstäterschaft.
Ohne Gewinn weiterverkauft
Am Dienstag gestand der Slowene, die Tokarew und 35 Stück verbotenene Teilmantelhohlspitz-Geschoße vom Kalliber 7,62 Millimeter auf einem Schießplatz von dubiosen Kontakten um 2.000 Euro gekauft und in Wien um den selben Betrag wiederverkauft zu haben.
"Wenn ich gewusst hätte, was danach mit dem Material passiert, hätte ich es nicht übergeben. In Hundert Jahren wäre mir nicht eingefallen, dass es für einen Terroranschlag benutzt wird", meinte der Angeklagte am Dienstag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts.
Wegen des reumütigen Geständnisses und dem bisher weder in Slowenien noch in Österreich polizeilich unauffälligen Lebenswandel erhielt der Angeklagte lediglich eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, in erster Instanz aber sogar milder als die 15 Monate auf Bewährung, die Ex-Familienministerin Sophie Karmasin in der Vorwoche ausfasste.