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Tankstelle will 180 Euro, weil sich Wiener Kaffee holte

Emre A. wollte sich an einer Tankstelle einen Kaffee holen, der ihn dann mehr kosten sollte als gedacht. Er erhielt nämlich eine Rechnung über 180 €.

Rhea Schlager
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Der 17-Jährige holte sich von dem Tankstellenshop nur einen Kaffee.
Der 17-Jährige holte sich von dem Tankstellenshop nur einen Kaffee.
Leserreporter

"Ich hab am 20. November um 21:25 Uhr bei der BP-Tankstelle am Margaretengürtel geparkt, um mir einen Kaffee aus dem dazugehörigen Geschäft zu holen", berichtet der 17-jährige Emre A. über seinen erlebten Vorfall Ende des Monats. "Nach einer Woche hab ich dann eine Rechnung in der Höhe von 180 Euro von der Parkraumüberwachung erhalten, mit der Begründung, außerhalb der Öffnungszeiten dort geparkt zu haben."

Auf dem Brief der T-1 Parkraumüberwachung (Dokumente liegen "Heute" vor) ist zu lesen: "Der Lenker [...] hat deren ruhigen Besitz dadurch gestört, dass er das Fahrzeug [...] rechtswidrig (entgegen den dortigen Nutzungsbestimmungen- außerhalb der Öffnungszeiten) abgestellt hat." Tatsächlich hat die betroffene Tankstelle aber einen 24-Stunden-Betrieb.

Auf Anfrage von Emre A. bei der Tankstelle bekam er die Antwort, dass er die Strafe aufgrund der Überschreitung der 15-minütigen Parkdauer erhalten hat. "Ich verstehe nicht, warum der Grund für meine Strafe nun geändert wurde. Mir kommt das sehr willkürlich vor und ich weiß nicht, wie ich das bezahlen soll."

T1 will Teil des Betrags erlassen

"Unsere Recherche hat zwischenzeitlich ergeben, dass Herr A. am 20. November mindestens in der Zeit von 21:20 Uhr bis 21:44 Uhr auf einem Behindertenparkplatz vor dem Tankstellenshop an der genannten Tankstelle geparkt hat", so Peter Kretzschmar, Pressesprecher der BP Österreich. "Damit liegt eine Besitzstörung im Sinne der an der Tankstelle überall klar ersichtlichen Hinweisschilder vor."

"Nachdem sich Herr A. an uns gewandt hat, hat sich T1 (das von unserem Tankstellenpächter beauftragte Parkraumüberwachungsunternehmen) trotz dieser eindeutigen Sachlage bereiterklärt, ihm aus Kulanz einen Teil des geforderten Betrages zu erlassen."

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