Burgenland
Doskozil sagt Supermarkt-Revolution an – was sich ändert
Für die Errichtung von Supermärkten gelten im Burgenland künftig strenge Regeln. Das soll vor allem den Ortszentren zugutekommen.
"Raumplanung neu denken und der Bodenversiegelung entgegentreten" – so lautet das Motto von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Um der Vorreiterrolle in Sachen Klima- und Energiepolitik gerecht zu werden, wird derzeit das gesamte Energiesystem umgestellt.
Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) kündigte deswegen nun an: Supermärkte sollen nur mehr in Ortskernlagen errichtet oder erweitert werden dürfen. Damit will man der Bodenversiegelung entgegentreten und die Ortskerne wiederbeleben. Am Freitag geht die Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes in Begutachtung.
Ortszentren beleben
"Wir wollen mit dieser und begleitenden Maßnahmen die Bodenversiegelung massiv eindämmen, dem Klimawandel entgegensteuern, die Ortszentren in den Gemeinden neu beleben und attraktivieren, zugleich auch Leerstand vermeiden und die Zentren für die Bevölkerung besser erreichbar machen – insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Rad oder zu Fuß", erläutert Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner.
Konkret heißt das: Supermärkte dürfen nur mehr im Ortskern errichtet werden und dürfen eine Verkaufsfläche von max. 500 m2 aufweisen. Die Beschränkung auf Ortskernlage gilt nicht für Einkaufszentren ohne Lebensmittel (Fachmarktzentren) und Geschäften mit Lebensmittelverkauf bei Verkaufsfläche unter 80 m2. Um einem Leerstand entgegenzuwirken, ist zudem bereits bei Bewilligung neuer Einkaufszentren sicherzustellen, dass im Falle der Schließung des Einkaufszentrums eine Nachnutzung oder Entsiegelung bereits in der Konzeption vorgesehen ist.
Mindestens zwei Stockwerke
Künftig soll es außerdem mehr in die Höhe als in die Weite gehen. Bei Neubauten oder Umbauten mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche sind mindestens zwei oberirdische Geschoße zu errichten. Bei den Parkplätzen sind nicht befahr- bzw. begehbare Flächen zu begrünen. Bei je fünf Parkplätzen ist mindestens ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze ist mit maximal einem Stellplatz je 30 m² Verkaufsfläche zu begrenzen. Parkplätze sind so auszugestalten, dass Fußgeher und Radfahrer gegenüber dem Pkw-Verkehr Vorrang haben.
Außerdem sind neuerrichtete Gebäude zumindest als Niedrigst-Energiegebäude auszuführen. Weiters sind Gebäude und Parkplatzflächen so auszugestalten, dass sie sich in das bestehende Ortsbild einfügen. Und: Im Sinne einer Mehrfachnutzung sind in Abstimmung mit der Standortgemeinde Parkplätze auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen.