Verhandlung in Steyr

Sturz von Zehn-Meter-Turm – jetzt ist das Urteil da

Der Fall schlug international Wellen: Ein Bursch wurde unsanft vom Zehn-Meter-Turm befördert. Jetzt stand ein Bademeister deshalb vor Gericht.

Tobias Prietzel
Sturz von Zehn-Meter-Turm – jetzt ist das Urteil da
Ein Video zeigt, wie der junge Gast vom Sprungturm im Stadtbad Steyr getreten wurde.
Klaus Mader, Facebook

Mitte August ereignete sich der folgenschwere Zwischenfall: Wie Augenzeugen damals auf Facebook berichteten, stand ein 19-jähriger Bursch im Freibad ganz oben am Turm und traute sich offenbar nicht, hinunterzuspringen. Zwei Bademeister hätten ihn aufgefordert, den Bereich zu verlassen, hieß es. Als er das nicht tat, soll ihn einer der beiden einfach hinuntergetreten haben.

Wütende Reaktionen waren die Folge: "Der gehört sofort entlassen! Absolut inakzeptabel", lautete etwa ein Post. "Es kam mir wie eine Show vor", meinte dagegen eine angebliche Zeugin. Der Besucher sei ihres Erachtens freiwillig gesprungen.

Wenige Tage später tauchte dann ein kurzer Clip auf, in dem sich die Situation aber anders darstellt: Darauf ist zu sehen, wie sich der junge Mann mit beiden Händen am Geländer festhält und dann von dem Mitarbeiter per Tritt hinunterbefördert wird. Die Aufnahme dauert gerade einmal drei Sekunden. Was dem unsanften Erlebnis vorausgegangen ist, fehlt freilich.

Wie "Heute" dann kurze Zeit später vom Magistrat erfahren hat, war die Badesaison für den Bademeister beendet. Er durfte den restlichen Sommer nicht mehr Dienst im Bad machen. Der Mann sei zuvor nicht aufgefallen, so ein Sprecher. "Es gab nie ein gröberes disziplinarisches Problem mit ihm." Das Verhalten sei aber nicht akzeptabel, hieß es weiter. Wie kam es zu dem Vorfall? "Ich nehme an, dass es ein blöder Streich war, der aus dem Ruder gelaufen ist", sagte der Sprecher damals. Das Opfer konnte jedenfalls nicht befragt werden. Der junge Mann hat sich nicht gemeldet. Bei der Stadt ging man davon aus, dass er vorher noch nie in dem Bad war.

Freispruch vor Gericht

Doch das ganze hatte auch eine rechtliche Konsequenz. Der Bademeister stand laut "Heute"-Informationen schon Ende des Vorjahres in Steyr vor Gericht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Nötigung.

Wie "Heute" erfahren hat, sah das Gericht den Tatbestand jedoch nicht erfüllt. Der Grund: Der Badegast landete zwar nicht freiwillig im Wasser. Aber: Er sei auch nicht dazu genötigt worden. Heißt konkret: Der junge Mann wurde nicht in die Lage versetzt, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Daher lag kein "willensgesteuertes Verhalten" vor, wie es im Juristendeutsch heißt. Anders wäre es gewesen, wenn sich der junge Mann beim Aufprall auf dem Wasser verletzt hätte. Dann hätte es Ermittlungen wegen Körperverletzung geben können. Das sei aber nicht der Fall gewesen, so das Gericht.

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