Am 1. Jänner spazierte Medizinstudent Benedikt K. in Wien-Leopoldstadt nach einer Silvesterparty nach Hause. Bei einer Polizeikontrolle kam es zu einer Diskussion mit mehreren Beamten. Ein Polizist fragte: "Wohin gehst du?" Der Wiener sagte "nach Hause", redete den Beamten ebenfalls mit dem Du-Wort an. Seine Daten wurden aufgenommen. Er habe den Anstand verletzt, meinte ein Polizist noch zu ihm. Dazu setzte es einen Strafzettel – 100 Euro sollte der junge Wiener wegen der "Anstandsverletzung" bezahlen, wir berichteten.
Der Wiener legte gegen den Strafbescheid Berufung ein. Nun gab ihm ein Gericht recht, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt, berichtet der "Falter Morgen"-Newsletter. Angeblich gab es aber keine Begründung, warum das Verfahren eingestellt wurde – doch zahlen muss der Student nichts. Benedikt K. glaubt nicht, dass seine Worte in irgendeiner Weise unangemessen waren. Er habe sich zu keinem Zeitpunkt unkooperativ verhalten oder gar Widerstand geleistet.
In diesem konkreten Fall blieb jedoch die Frage offen, warum es für Benedikt eine Strafe nach sich zog, wenn die Polizisten ihn während der gesamten Amtshandlung ebenfalls duzten. Das sah wohl nun auch das Gericht so, hob die Strafe gegen den Studenten auf.
Die Wiener Polizei verteidigte den Strafbescheid und erklärte, dass das "Duzen" aufgrund der "eigenen dienstlichen Wahrnehmung" gemäß Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes beanstandet werde. Das Gesetz besage, dass Polizisten "den öffentlichen Anstand" wahren müssen, wobei dies auch eine korrekte Ansprache der Bürger mit "Sie" beinhalte.