Politik

Stromkostenbremse fix – so viel bekommst du ersetzt

Am Mittwoch präsentiert die Bundesregierung die Details für die "Stromkostenbremse". Was du jetzt wissen musst. 

Michael Rauhofer-Redl
Der Strompreis hat sich in kürzester Zeit mehr als verdoppelt. (Symbolbild)
Der Strompreis hat sich in kürzester Zeit mehr als verdoppelt. (Symbolbild)
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Die Kosten für Energie und Strom sind in den vergangenen Monaten in die Höhe geschossen. Neben Klimabonus und anderen finanziellen Leistungen, setzt die Bundesregierung nun auch auf eine Stromkostenbremse. Die Details dazu werden am Mittwochmorgen von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Michael Strugl, dem Präsidenten von Österreichs Energie, präsentiert. 

Was schon jetzt bekannt ist

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes. Sie soll schnell und unbürokratisch helfen. "Die Stromkostenbremse erhalten natürliche Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen", heißt es etwa auf der Seite des Energieministeriums.

Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent pro kWh angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro kWh. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt. Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen. Die Umsatzsteuer ist vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) präsentierten am Mittwoch die Stromkostenbremse. 
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) präsentierten am Mittwoch die Stromkostenbremse. 
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

Staat investiert vier Milliarden Euro

Den Anfang bei der Pressekonferenz macht Finanzminister Brunner. Klar sei, dass der Staat nicht 100 Prozent der Krisen abfedern könne, die Bundesregierung versuche das aber ganz massiv, erinnert er an "schnelle Sofortmaßnahmen", wie den Teuerungsausgleich für besonders betroffene Gruppen, Pendlerhilfen oder den Klimabonus. Ab 2023 kämen dann auch strukturelle Maßnahmen, wie etwa die Abschaffung der kalten Progression, hinzu. Die Stromkostenbremse könne wie geplant mit 1. Dezember diesen Jahres starten. Brunner bedankte sich bei den Energieversorgern und dem Energieministerium. 

Ein großer Vorteil laut Brunner: Die Stromkostenbremse wirke automatisch, es brauche keinen Antrag. Zudem blieben Sparanreize bestehen, weil nicht der komplette Verbrauch berücksichtigt werde. Das Modell wirke außerdem laut Experten inflationsdämmend. Kostenpunkt für den Staat laut Brunner: Vier Milliarden Euro. Pro Haushalt sei eine Ersparnis von bis zu 500 Euro möglich.

Beispiel
Verbraucher, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Bei einem Energiepreis von 40 Cent netto pro kWh übernimmt der Bund 30 Cent pro kWh. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent, weil maximal die Differenz zwischen 10 und 40 Cent bezuschusst wird. Die Umsatzsteuer ist jeweils für den Nettobetrag vor Abzug des Stromkostenzuschusses zu berechnen.

Weitere 200 Euro Entlastung für einkommensschwache Haushalte

"Der russische Angriffskrieg hat zu massiven Teuerungsraten geführt, die eine große Belastung für viele Menschen in Österreich darstellen. Als Bundesregierung haben wir in den letzten Monaten mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen gezielt gegengesteuert", eröffnet auch Energieministerin Gewessler ihr Statement. Die Stromkostenbremse sei dabei ein wichtiger Baustein. Sie helfe einfach und schnell und wirke genau dort, wo die Menschen die hohen Energiepreise am meisten spüren: direkt auf der Rechnung.

Für die Stromkostenbremse sei weder ein Antrag noch eine Anmeldung nötig, sie werde direkt über den Energielieferanten abgewickelt, hebt auch Gewessler hervor. Für einkommensschwache Haushalte werden zudem durch einen Netzkostenzuschuss entlastet. Bis zu 200 Euro zusätzlich betrage die Ersparnis für Betroffene.

Energie-Wirtschaft begrüßt Bremse 

Administrativ umsetzen werden die Energieversorger die Stromkostenbremse, führt Michael Strugl aus. Es sei ein "schwieriges Umfeld", in dem sich Stromlieferanten derzeit befinden. Diese seien gezwungen, Preiserhöhungen aus dem Großhandel schrittweise an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. 

"Gleichzeitig ist sich die E-Wirtschaft der gesellschaftlichen Bedeutung von leistbaren Strompreisen bewusst. Die Branche begrüßt daher die Stromkostenbremse als eine zielführende Maßnahme zur direkten Entlastung von Haushaltskunden und unterstützt die Bundesregierung mit der Umsetzung dieses Vorhabens. Unsere Lieferanten stellen sicher, dass die Strompreisbremse ab 1. Dezember wirkt und bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt wird." Auch Strugl begrüßt den Umstand, dass Sparanreize erhalten bleiben. 

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