Politik

Strom-Teuerung illegal – erster Landeschef reagiert

Tausenden Verbund-Kunden winkt Geld zurück, nachdem eine Tarif-Teuerung gerichtlich für ungültig erklärt wurde. Jetzt reagiert die Politik.

Die Strom-Teuerung macht den Österreichern schwer zu schaffen.
Die Strom-Teuerung macht den Österreichern schwer zu schaffen.
Getty Images/iStockphoto

Das Handelsgericht Wien hat in einem wegweisenden Urteil eine Tarif-Teuerung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte geklagt, nachdem der Verbund auf Basis dieser Klausel die Preise erhöht hatte. Hält das Urteil, könnten nun tausende Kunden Geld zurückbekommen.

Nun reagiert die Politik. In Salzburg stellt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) nun auch die Preiserhöhung des landeseigenen Energieversorgers Salzburg AG in Frage. 

Verbund: Strom-Arbeitspreis für Haushaltskunden in Cent/KWh ohne Umsatzsteuer in den Jahren 2022/23.
Verbund: Strom-Arbeitspreis für Haushaltskunden in Cent/KWh ohne Umsatzsteuer in den Jahren 2022/23.
APA-Grafik / picturedesk.com

Haslauer: Geld zurück für Kunden

"Sollte sich eine Unrechtmäßigkeit in der generellen Preiserhöhung österreichischer Energiekonzerne und eventuell auch jener in der Salzburg AG herausstellen, sind die getroffenen Maßnahmen im Sinne der Kundinnen und Kunden unverzüglich rückabzuwickeln", donnert Haslauer unmissverständlich.

"Ich habe heute die Vorstände der Salzburg AG mit der Klärung und Darstellung folgender drei Punkte bis zur Aufsichtsratssitzung beauftragt." Dieser soll bis zur nächsten Sitzung am 7. März Folgendes klären. Der Landeshauptmann im Wortlaut:

Auftrag an Salzburg AG

1) "Ich erwarte mir eine unmittelbare Prüfung möglicher Auswirkungen eines des möglichen Verbund-Urteils sowie eine generelle und transparente und nachvollziehbare Erläuterung der bisherigen Preisbildung."

2) "Über die bereits bisher gesetzten umfangreichen Maßnahmen hinaus, fordere ich zudem umgehend konkrete Konzepte zur weiteren Strompreissenkung ein, damit die übermäßige Belastung der Salzburgerinnen und Salzburger reduziert werden kann."

3) "Hinsichtlich der Neustrukturierung des Verkehrsbereichs wurde in der Landesregierung für die nächsten Schritte Konsens erzielt. Diese unumgängliche Neustrukturierung muss nun rasch und konsequent vorangetrieben werden, da die jetzige Organisation und Durchführung nicht unseren Ansprüchen entspricht und die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs dringend verbessert gehört."

Wilfried Haslauer (ÖVP) regiert seit 2013 als Landeshauptmann in Salzburg.
Wilfried Haslauer (ÖVP) regiert seit 2013 als Landeshauptmann in Salzburg.
www.neumayr.cc / picturedesk.com

Haslauer fordert völlige Transparent

Zusätzlich werde es die Aufgabe der Salzburg AG und generell aller Energiekonzerne sein, "die Notwendigkeit von Preiserhöhungen so verständlich darzulegen, dass sie auch für die Bevölkerung nachvollziehbar sind", so Haslauer weiter. 

"Ich habe daher keinerlei Verständnis mehr für klausulierte Berechnungsformeln und systemische Argumente auf europäischer Ebene." Er will daher sofort klare Konzepte und rasche Entlastungsmaßnahmen für die Bevölkerung sehen.

Das Logo des Stromkonzerns Verbund AG.
Das Logo des Stromkonzerns Verbund AG.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Die Details zum Hammer-Urteil gegen den Verbund

Der Verbund hatte im März 2022 für seine Haushalts- und Gewerbekunden eine Preiserhöhung per 1. Mai 2022 angekündigt. Wie viele Kunden betroffen waren, ist laut APA nicht bekannt. Ende 2021 zählte der Verbund rund 450.000 Strom- und 80.000 Erdgaskunden.

Beim Strom berief sich der Verbund auf eine Klausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) Bezug nahm. Weil der Verbund damit wirbt, seinen Strom zu 100 Prozent aus Wasserkraftwerken zu beziehen, hat der VKI gegen genau diese Klausel geklagt.

Das Handelsgericht hat diese nun für unzulässig erklärt – das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Wenn das Urteil hält, dann muss der Verbund diese Preiserhöhungen auch zurückzahlen, weil dann fällt die Grundlage für diese Preiserhöhung weg", erklärte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller am Donnerstag gegenüber Ö1. Der Verbund erklärte, man werde das Urteil analysieren und dagegen ein Rechtsmittel erheben.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com