Verhärtete Fronten

Strom-Rebellen gehen mit Anwalt gegen Smart-Meter vor

Die Fronten zwischen Strom-Rebellen und der Netz NÖ sind verhärtet, einige Kunden wollen nicht auf einen Smart-Meter umstellen – wie etwa Roswitha V.

Niederösterreich Heute
Strom-Rebellen gehen mit Anwalt gegen Smart-Meter vor
Roswitha V. – ihr Fall (im Bild mit Enkerl) wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft.
privat

Verhärtete Fronten zwischen Strom-Rebellen und der "Netz NÖ", einer Tochterfirma der EVN: Eine von ihnen heißt Roswitha V., ihr Fall wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft. Vor allem die Stromnetzrichtlinie der EU steht im Blickpunkt und die Frage, wie sie in Österreich umgesetzt wird. Das äußere sich auch bei der Umstellung auf digitale Smart-Meter, die die analogen Ferraris-Zähler ablösen sollen, so die Kritik.

"Trotz des anhängigen und noch offenen Verfahren beim EuGH betreffend Smart-Meter setzt die ,Netz NÖ' aktuell mich und viele andere Kunden massiv unter Druck und droht mit einer Stromabschaltung, wenn der Smart-Meter nicht bis 12. November 2024 eingebaut ist", so Roswitha V.

Bedenken von Smart-Meter-Rebellen

Alle Lösungsvorschläge "meinerseits – zum Beispiel der Einbau eines von mir selbst gekauften geeichten und zugelassenen Zählers – bis zur gerichtlichen Entscheidung – wurden abgelehnt".

Die Bedenken der Rebellen: Mögliche Fehler in der Messtechnik, die Sorge davor, mehr Strom zahlen zu müssen, als verbraucht wird. Auch Datenschutz und gesundheitliche Aspekte werden angeführt.

Stromdaten, Elektrosmog

"Die Stromdaten können leicht von Kriminellen ausgelesen werden. Auf den Elektrosmog kann ich auch verzichten, ich habe nicht einmal WLAN", so die resolute Tullnerin. "Es geht nicht nur um mich, sondern auch um alle anderen Familien in ganz Österreich, die ähnliche Kritik am Smart Meter haben und vom EuGH eine Entscheidung erwarten."

Roswitha V. wird vom Badener Anwalt Gottfried Forsthuber vertreten – so wie weitere über ein Dutzend Familien in NÖ. Er habe inzwischen Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Netz NÖ und Anträge auf einstweilige Verfügung eingebracht: "Es geht auch um das Ansehen der Österreichischen Justiz, ob sie Übergriffe auf Wehrlose verhindern, dem Gerichtshof ein stabiles Verfahren garantieren kann." Und er fordert auch die Landespolitik zum Handeln auf: "Netz NÖ ist eine EVN-Tochtergesellschaft. Den Geschäftsführern muss offenbar die Weisung erteilt werden, Konsumentenschutz und Gerichte zu respektieren."

"Recht des Stärkeren"

Sollten die Betroffenen zustimmen, wären die bereits laufenden Verfahren laut Forsthuber verloren: "Sie müssten die Gerichtskosten zahlen und sich dem Willen von Netz NÖ beugen." Der Netzbetreiber arbeite mit dem "Recht des Stärkeren", um Fakten zu schaffen.

Anwalt Gottfried Forsthuber – links ein mechanischer, rechts ein Smart-Meter.
Anwalt Gottfried Forsthuber – links ein mechanischer, rechts ein Smart-Meter.
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Seitens von Netz NÖ heißt es auf Anfrage, dass mittlerweile 99,98 Prozent der Kundinnen und Kunden der Netz NÖ einen Smart-Meter eingebaut haben. 840.000 Smart Meter wurden in den letzten vier Jahren von der Netz NÖ "gesetzeskonform installiert".

Mit Netzzugang versorgen

"Grundsätzlich möchten wir betonen, dass es zu unserem Selbstverständnis gehört, die Menschen in unserem Versorgungsgebiet mit einem Netzzugang zu versorgen. Die Grundlage für einen funktionierenden Strommarkt ist eine ordnungsgemäße Messung mit geeichten Messgeräten. Eine korrekte und gesetzeskonforme Messung wird durch geeichte Messgeräte in unserem Eigentum sichergestellt", heißt es weiter.

Bei den angesprochenen Fällen handle es sich um Kunden, "deren Messgeräte bereits eichfällig sind und deren Austausch durch neue Messgeräte aufgrund von Verweigerung oder mangelnder Kooperation nicht erfolgen konnte". In solchen Fällen sehen die von der Regulierungsbehörde genehmigten Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vor, "dass nach einem zweistufigen Mahnverfahren das Vertragsverhältnis beendet und damit der Netzzugang verweigert werden kann", so ein Sprecher.

"Alleine in der Hand dieser Kunden"

Es liege daher "alleine in der Hand dieser Kunden, eine Stromabschaltung zu vermeiden. Wir sind jederzeit dazu bereit ein neues und geeichtes Stromessgerät zur Verfügung zu stellen, damit auch weiterhin Strom bezogen werden".

"Wir prüfen standesrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen Herrn Mag. Forsthuber", heißt es zudem seitens der Netz NÖ.

Bezüglich der Strafanzeige gegen die beiden "Netz NÖ"-Geschäftsführer heißt es auf "Heute"-Anfrage seitens der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, dass "von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden ist". Es gibt also keine strafrechtliche Verfolgung wegen mangelnden Anfangsverdachts.

Auch die Strafanzeigen gegen das Unternehmen Netz NÖ (an die Staatsanwaltschaft Wr. St. Pölten und Krems) werden nicht weiter verfolgt. Forsthuber zu den Einstellungen: "Das muss man zur Kenntnis nehmen." Weiter laufen würden hingegen einstweilige Verfügungen und ein eingebrachter Schlichtungsstellungsantrag bei der E-Control.

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    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Auseinandersetzung zwischen den sogenannten Strom-Rebellen und der Netz NÖ, einer Tochterfirma der EVN, eskaliert, da einige Kunden sich weigern, auf Smart-Meter umzusteigen
    • Roswitha Vizvary, deren Fall vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, und andere Betroffene befürchten Datenschutzprobleme und gesundheitliche Risiken, während die Netz NÖ auf die gesetzeskonforme Installation und die Notwendigkeit geeichter Messgeräte besteht
    red
    Akt.