Streaming-Aufreger
Streit um TV-Rechte: DAZN klagt Bundesliga
Der Streit zwischen DAZN und der Deutschen Fußball-Liga um die Bundesliga-Medienrechte eskaliert.
Wie der Streaminganbieter am Freitag mitteilte, werde er rechtliche Schritte einleiten, um doch noch das bei der Ausschreibung angestrebte Rechtepaket B zu erhalten.
"Angesichts der mangelnden Reaktion der DFL auf unsere Beschwerde über die unrechtmäßige Vergabe von Rechtepaket B wird DAZN den Rechtsweg beschreiten, um die Vergabe des Pakets zu erreichen", sagte ein DAZN-Sprecher. Nach SID-Informationen plant DAZN zudem, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen, falls es das gewünschte Paket nicht erhalten oder der Prozess neu gestartet werden sollte.
DAZN zeigt sich entschlossen, durch sämtliche Instanzen zu gehen, was einen langwierigen Prozess bedeuten könnte. "Der Rechtsweg kann sich über Jahre hinziehen, beginnend mit einer Klage vor einem Schiedsgericht und möglicherweise über mehrere Instanzen vor deutschen Zivilgerichten ggf. unter Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs", hieß es.
DAZN hatte in der Vorwoche in einem Brief an die DFL eine Ungleichbehandlung im Bieterverfahren beklagt. Das Unternehmen fühlt sich benachteiligt, weil sein Angebot für das Rechtepaket B abgelehnt wurde, obwohl es "das finanziell attraktivste und überzeugendste" gewesen sei. Die DFL wies die Vorwürfe daraufhin deutlich zurück. Der Ligaverband hatte die von DAZN abgegebenen Finanzgarantien nicht akzeptiert und innerhalb von 24 Stunden eine Bankgarantie verlangt. Diese gab es erst mit größerer Verzögerung.
Das Rechtepaket B enthält die Samstagsspiele der Bundesliga um 15.30 Uhr sowie die Einzelspiele am Freitagabend und die Relegation. DAZN soll nach Informationen der Bild-Zeitung rund 400 Millionen Euro pro Saison für das Paket geboten haben, die eingeholte Bankbürgschaft belaufe sich auf rund 200 Millionen Euro. Ansonsten galt vor allem Sky als Interessent für das Rechtepaket B.
Derzeit prüft das eingeschaltete Bundeskartellamt den Streitfall. Allerdings ist nicht klar, ob und in welcher Form das Amt zuständig ist. Die Behörde hat nicht die Autorität oder den Status eines Gerichts, um den Prozess nach einer Entscheidung wieder freizugeben. Das Kartellamt kann höchstens die Funktion eines Mediators übernehmen.