Letzte Möglichkeit
Streit um Gartentor geht vor Obersten Gerichtshof
Pablo R. ließ im Zaun seines Wohnhauses ein kleines Tor einbauen. Die Nachbarn klagten, nun soll der Tor-Streit ein Fall für die Höchstrichter werden.
Ein kleines Gartentor sorgte in Wien-Penzing für großen Ärger, lässt die Kassen von Anwälten und Gerichten klingeln. Pablo R. (56) hatte sich einen Zugang in den Zaun eines Wohnhauses in der Astgasse einbauen lassen, damit er von draußen direkt in den Garten seiner Eigentumswohnung gehen kann – wir berichteten.
Nachbarn klagten wegen Gartentor
Der kleine Umbau im Gartenzaun gefiel aber den Nachbarn nicht. Sie klagten auf Unterlassung, Pablo R. sollte das Gartentor wieder entfernen. Pablo R. verlor den Prozess. Bei der Berufungsverhandlung blitzte er ebenfalls ab, das Urteil der ersten Instanz wurde bestätigt. Doch der Wiener will nicht aufgeben – jetzt soll es also in die nächste und letzte Runde gehen.
Oberster Gerichtshof als letzte Instanz
Pablo R. überlegt nun vor den Obersten Gerichtshof (OGH) zu ziehen. Dann sind alle rechtlichen Möglichkeiten im Gartentor-Streit ausgeschöpft. Möglich ist das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nicht alle Nachbarn waren dafür
Um Veränderungen an dem Gartenzaun vornehmen zu dürfen, hätte R. die Zustimmung von allen Bewohnern des Hauses gebraucht. Zwar befragte der Wiener seine Nachbarn, doch nicht alle waren dafür.
Klage zulässig: Wiener kann vor OGH ziehen
Bislang gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung, ob Wohnungseigentümer an Zustimmungserklärungen für genehmigungspflichtige Änderungen gebunden sind, wenn nicht die erforderliche Einstimmigkeit erzielt wurde. Deshalb ist es zulässig sich an den Obersten Gerichtshof zu wenden. Diese Möglichkeit haben jedoch auch die Nachbarn von Pablo R. Der Streit um das Gartentor dürfte also noch lange nicht vorbei sein.
Streit um Gartentor in Wien-Penzing
"Würde gerne ein paar Biere trinken"
Das kräftezehrende Hin und Her macht dem Wiener zu schaffen: "Ich muss mich mit Gerichtsurteilen befassen, dabei würde ich gerne am Wochenende einfach nur gerne ein paar Bier trinken." Noch knapp eine Woche hat er nun Zeit, sich an den OGH zu wenden. Die ständigen Verfahren und Gerichtstermine machen sich im Alltag mit den Nachbarn bemerkbar. "Die Verfahren laufen nun schon seit einem Jahr. Das Zusammenleben ist fast unmöglich." Besonders traurig ist der 56-Jährige, weil der Erwerb seiner Wohnung ein Kindheitstraum war. "Meine Freunde haben Reisen nach Australien und in andere Länder gemacht, ich habe mir den Traum einer Wohnung erfüllt."
Auf den Punkt gebracht
- Pablo R.befindet sich seit einem Jahr in einem Rechtsstreit mit seinen Nachbarn wegen einer von ihm eingebauten Gartentüre, die von den Nachbarn angefochten wurde
- Nachdem seine Wiederaufnahmeklage und Berufung abgewiesen wurden, bleibt ihm nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof, um eine endgültige Entscheidung zu erwirken