Er hat alle Bewilligungen

"Kein Luxus": Wiener soll Gartentor verboten werden 

Weil der Garten nicht von außen zugänglich war, ließ Pablo R. ein Tor einbauen. Dieses führte aber zu einem üblen Rechtsstreit mit den Nachbarn.

Wien Heute
"Kein Luxus": Wiener soll Gartentor verboten werden
Pablo R. und seine Tochter Veronika sind verärgert. Durch den Einbau eines einfachen Gartentors landeten sie vor Gericht. 
Denise Auer

Pablo R. hat vor einigen Jahren eine Wohnung mit Garten in Wien-Penzing gekauft. Der Garten war zur alleinigen Benutzung gedacht.

"Habe allen anderen Umbauten zugestimmt"

Über die Wohnung kam er in den Garten, doch von außen gab es keine Möglichkeit zum Zugang. Währenddessen verkauften sich die Nachbarswohnungen wie die "warmen Semmeln", erzählt der 55-Jährige. Danach wurde vieles umgebaut. "Ich habe natürlich allen Umbauten zugestimmt", so R. 

Nachdem die Nachbarn fleißig Balkone und andere Dinge rund um die Wohnungen ausbauten, beschloss der 55-Jährige, auch ein Vorhaben anzugehen. Er wollte ein Gartentor einbauen, um künftig auch einen Zugang zu seinem eigenen Garten von der Straße zu haben. Er sieht das Tor als barrierefreien Zugang, weiteres soll es auch als Notausgang dienen. 

Mit der Bio-Tonne durchs Wohnzimmer

"Im Nachbarsgarten steht ein großer Baum, das Laub fliegt immer in unseren Garten", so der Wiener. Will er den Garten aufräumen, müsste er mit der Bio-Tonne einmal durchs Wohnzimmer fahren und von dort in den Garten. Das wurde dem 55-Jährigen irgendwann zu lästig. "Ich wollte einfach nur ein Gartentor. Die ursprünglichen Nachbarn haben der Änderung zugestimmt, auch von der MA 19 und der MA 37 hab ich die Genehmigungen bekommen", schildert R. Also habe er das Gartentor in "gutem Gewissen" gebaut und sogar extra darauf geachtet, dasselbe Design zu verwenden, wie beim restlichen Zaun, damit das Tor möglichst nicht auffällt.

Von der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) heißt es auf "Heute"-Anfrage, dass man von der MA 37 ein Bauverfahren übermittelt bekommen habe. Das Tor sei aber in seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kaum relevant und bewirke keine wesentliche Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerks. Die MA 37 wiederum meint auf Anfrage, dass ein baurechtliches Einschreiten für sie nicht möglich ist, weil das Bauvorhaben zulässig ist. Verärgerte Mieter müssen sich zivilrechtlich wehren. 

Nachbarn klagten wegen Gartentor

Das haben die Nachbarn nun auch getan. Sie haben Pablo R. auf Unterlassung geklagt, weil er das Tor eingebaut hat. R. hat zwar versucht, einen Antrag auf Erzwingung der Zustimmung zu erwirken, hat dabei aber sowohl vor dem Bezirksgericht als auch vor dem Landesgericht verloren. 

Das Bezirksgericht hat entschieden, dass R. durch den Bau des Gartentors allgemeine Liegenschaften, nämlich den Zaun, in Anspruch genommen hätte. Sein Wunsch nach Verbesserung von Lebensbedingungen reiche nicht für ein "wichtiges Interesse", das Bezirksgericht sah das Gartentor daher als "Luxusbedürfnis" an. Das ärgert den 55-Jährigen: "Ein einfaches Gartentor ist doch kein Luxus."

Streit um Gartentor in Wien-Penzing

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    In einem Wohnhaus in Wien-Penzing ist ein Streit um ein Gartentor entbrannt der es bis vor Gericht geschafft hat. 
    In einem Wohnhaus in Wien-Penzing ist ein Streit um ein Gartentor entbrannt der es bis vor Gericht geschafft hat.
    Denise Auer

    Vom Gericht heißt es auf "Heute"-Anfrage, dass die  aus dem Eigentumsrecht zu beurteilenden Fragen das Verhältnis der Mieter betreffen. Hier seien die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen. Rein subjektive Interessen des Miteigentümers würden für eine entsprechende gerichtliche Genehmigung nicht aus, so ein Gerichtssprecher. 

    "Bin wirklich verzweifelt"

    Auch in der nächsten Instanz hatte Herr R. mit seinem Antrag keinen Erfolg. Vor dem Landesgericht wurde die Entscheidung des Bezirksgerichts bestätigt, außerdem hieß es in dem Urteil, dass das Tor das "äußere Erscheinungsbild" der Liegenschaft ändere. Außerdem sei laut den Antragsgegnern durch das Tor ein höheres Einbruchsrisiko gegeben, dem stimmt auch das Gericht zu. 

    Für Pablo R. ist die ganze Causa nicht verständlich. "Ich habe immer für alle Änderungen im Haus mitgestimmt und das ist jetzt eine Enttäuschung. Ich bin wirklich verzweifelt", erzählt er. Er hofft nun, dass die nächste Instanz vor Gericht endlich einsieht, dass sein Gartentor kein "Luxus" ist. 

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      Courtesy Everett Collection / Everett Collection / picturedesk.com

      Auf den Punkt gebracht

      • Ein 55-jähriger Mann in Wien-Penzing hat ein Gartentor eingebaut, um Zugang zu seinem Garten zu erhalten, was zu einem Rechtsstreit mit den Nachbarn führte
      • Die Nachbarn haben ihn auf Unterlassung verklagt und sowohl das Bezirksgericht als auch das Landesgericht betrachten das Tor als "Luxusbedürfnis", was den Eigentümer verärgert, da er es als einfache Verbesserung seiner Lebensbedingungen ansieht
      red
      Akt.