Österreich

Strafe, weil bei Nudeln Hinweis aufs Kochen fehlt

Heute Redaktion
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Ein Kärntner Nudelhersteller soll Strafe zahlen, weil auf den Etiketten ihrer Teigwaren zwar eine Garzeit angegeben, aber nicht explizit ausgeführt ist, dass man Nudeln kochen muss.

Wiehert hier lautstark der Amtsschimmel, oder handelt es sich um berechtigte Kritik? Eine kuriose Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land sorgt aktuell für Verwunderung und Ärger. Die Finkensteiner Nudelfabrik soll insgesamt rund 700 Euro Strafe wegen vermeintlich ungenauer Angaben auf den Etiketten bezahlen.

Laut Anzeige gibt es diese drei Kritikpunkte:

Gerade der letzte Punkt sorgt für Verwunderung bei der Geschäftsführerin Katharina Gregori: "Ich musste fast lauthals lachen, als ich die Strafverfügung gesehen habe. Ich gehe ja davon aus, dass es bekannt ist, dass man Nudel im heißen Wasser kochen muss", wird die Chefin des Familienbetriebs in 5. Generation in der "Kleinen Zeitung" zitiert. Denn: Auf der Packung ist zwar groß eine Sanduhr inklusive Minutenangabe vermerkt, nur das Wort "kochen" findet sich nicht. Gegenüber der "Kronen Zeitung" ergänzt sie: "Das sollte für den normalen Menschenverstand klar sein, oder?"

Tausende Packungen betroffen

Trotz des Ärgers mit dem Vorschriften-Dschungel will sie die Strafe bezahlen und die angemerkten Korrekturen vornehmen:

"Es ist Vorschrift, also zahlen wir. Ich weiß auch, dass wir eine Holschuld haben. Wir müssen uns pausenlos nach neuen Vorschriften erkundigen. Manchmal weiß nicht einmal die Behörde, was los ist. Das gehört geändert."

Übrigens: Laut "Kleine Zeitung" befinden sich noch Tausende Verpackungen aller 90 Nudelsorten mit der bemängelten Beschriftung im Umlauf und in den Lagern liegen noch einmal rund zehn Tonnen. Es könnten also bald noch weitere Strafverfügungen eintrudeln, denn "im Fall von weiteren Anzeigen müssten demnach erneut Strafverfahren eingeleitet werden", erklärt die Bezirkshauptmannschaft.

Diese (erste) Anzeige wurde von der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) aufgrund der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU eingebracht.

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    (rcp)