Coronavirus
Strafe für Bier droht auch mit Negativ-Test, wenn...
Mit einem negativen Corona-Test dürfen wir im Jänner wieder Restaurants und Lokale besuchen. Doch selbst mit diesem Freibrief bleibt vieles verboten!
Ab dem 26. Dezember ist es wieder so weit: Auf die Stille Nacht folgt ein landesweiter Shutdown, bis einschließlich 24. Jänner steht Österreich wieder still. Der erst am Freitag von der Regierung verhängte, wochenlange Lockdown über die Weihnachtsferien birgt neben den bereits bekannten ganztägigen Ausgangsbeschränkungen aber auch eine Neuerung.
Mehr Freiheiten mit Negativ-Test
Ab 18. Jänner darf der Handel wieder aufsperren, die Schulen stellen wieder auf Präsenzunterricht um und auch Kulturbetriebe und Tourismus starten wieder. Gleichzeitig darf auch die Gastronomie endlich wieder ihre Küchen so richtig anfeuern und Gäste im Lokal bewirten. Die zahlende Kundschaft muss aber erst einen Corona-Test absolvieren. Nur wer ein negatives Testergebnis vorlegen kann, kommt in den Genuss von Gaumenfreuden wie frisch gebackenem Schnitzel und Bier.
Dieses Mehr an Freiheit wird man laut Bundesregierung ab 15./16./17. Jänner (Massentest-Termin) erwerben können. Wer sich hingegen nicht testen lässt, muss weiter die ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Kauf nehmen und überall, wo man auch im Lockdown hindarf, FFP-2-Maske tragen, wo sonst MNS vorgeschrieben ist.
Nächtliche Ausgangssperre
Trotzdem: Auch ein negativer Test, den man übrigens immer bei sich führen muss, ist kein Freibrief. In der letzten Lockdown-Woche gelten weiter strenge Regeln und wer etwa mit einem Bier in der Hand im Bereich eines Lokals vertrickert, muss mit harten Strafen rechnen. Ab 20 Uhr müssen nämlich wirklich ALLE Österreicher – auch jene mit Negativ-Test – wieder zuhause sein, denn die nächtliche Ausgangssperre gilt weiterhin.