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Strafe für Amore-Anwalt im Bordell war rechtens

Der Wiener Anwalt Martin Mahrer zeigte sich in einer TV-Show im Bademantel im Laufhaus. Der Oberste Gerichtshof sieht eine Strafe als gerechtfertigt.

Rene Findenig
Anwalt Martin Mahrer sorgte im Bademantel im Laufhaus für Gesprächsstoff.
Anwalt Martin Mahrer sorgte im Bademantel im Laufhaus für Gesprächsstoff.
Screenshot ATV

Die ATV-Doku "Geil - so treibt`s Österreich" ließ im Jahr 2021 viele Köpfe glühen. Der Grund: Der damals 47-jährige Wiener Anwalt Martin Mahrer war darin in einem Laufhaus in Wien, bekleidet nur mit Unterhose, Bademantel und Schlapfen, zu sehen. Was die Szene suggerierte: Erst wurde mit einer maskierten Prostituierten geplauscht, dann verschwand der Anwalt mit der Professionellen im Zimmer. Nach Riesen-Aufregung um den Auftritt hatte Mahrer damals eine Erklärung parat.

"Das war eine gespielte Rolle"

Er habe nach eigener Aussage nur einem Freund einen Gefallen getan, der für den TV-Dreh kurzfristig ausgefallen war, hieß es. "Das war eine gespielte Rolle und beim Dreh war ich nur Gast und kein Wort von meinem Beruf", so Mahrer. Dass der Fall aber keine Privatsache darstellte, zu diesem Resultat kam der Disziplinarrat der Anwaltskammer – und sprach eine Bestrafung aus, die in Summe 4.000 Euro entsprochen haben soll.

"Werbung für Prostitution"

Nun kam der Oberste Gerichtshof (OGH) laut "Presse" zum Schluss, dass diese Strafe gerechtfertigt sei. Der OGH urteilte laut dem Bericht, dass die Grenze des Privaten dadurch überschritten worden sei, dass der Anwalt im TV "Werbung für oft mit menschlichem Leid verbundene Prostitution" gemacht habe. Auch habe der Anwalt selbst dafür gesorgt, dass das mediale Aufsehen auf den fall gerichtet wurde.

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