Coronavirus
Über 1 Million Österreicher drohen harte Impfstrafen
1,3 Millionen Österreicher verstoßen derzeit gegen die Impfpflicht. Gesundheitsminister Mückstein könnte sie alle auf einmal abstrafen.
Seit Samstag ist die Corona-Impfpflicht – etwas später als angekündigt – offiziell in Kraft. Das Gesetz ist durch Nationalrat, Bundesrat, wurde durch Präsident Alexander Van der Bellen mit seiner Unterschrift besiegelt und ist nun gültiges Recht. Die Verordnung mit den genauen Details wurde am Sonntagabend fertig gestellt.
Klar ist nun, dass chinesische und indische Impfstoffe erlaubt sind. Das russische Sputnik-Vakzin sucht man aber vergeblich auf dieser Liste. Gleichzeitig gibt es viele Ausnahmen von der Impfpflicht. Nicht betroffen von der Impfpflicht sind aller in Österreich lebenden Personen unter 18 Jahren. Ebenfalls ausgenommen sind Schwangere, jene Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder Personen, die nach zumindest dreimaliger Impfung keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben.
Polizei kontrolliert in Phase 2
Ab dem 15. März sollen die flächendeckenden Polizeikontrollen zur Impfpflicht starten. Geplant ist, dass dies im Rahmen der bisher üblichen Corona- bzw. Verkehrskontrollen geschieht.
Wenn man von der Exekutive bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht erwischt wird, kann das teuer werden. Bei einem abgekürzten Verfahren beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro. Lässt man es darauf ankommen, können bei einem ordentlichem Verfahren bis zu 3.600 Euro daraus werden.
Das Sozialministerium verspricht aber, dass Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten im Strafrahmen Berücksichtigung finden. Und: Maximal vier Mal pro Jahr kann man eine solche Strafe kassieren, die übrigen Verstöße sind quasi dann frei...
Phase 3: Mückstein kann alle auf einmal strafen
Apropos Sozialministerium. Minister Wolfgang Mückstein hat durch das Impfpflicht-Gesetz alle Hebel in der Hand und kann per Verordnung Phase 3 starten. In der kommt es dann für Impfverweigerer knüppeldick.
Durch die Festsetzung von sogenannten "Erinnerungsstichtagen" kann Mückstein auch den Strafen-Automatismus in Kraft setzen. Anhand des Datenabgleichs aus Impfregister und Co. – so es die ELGA GmbH technisch hinbekommt – wird kontrolliert, wer noch nicht zum Stich angetreten ist.
Nach der Gnadenfrist von 180 Tagen wird dann automatisch gestraft. Mit Stand heute, beträfe das rund 1,3 Millionen Österreicher. Maximal zwei Mal pro Jahr kann man sich so einen Impf-Strafe einfangen. Die Strafmaße bleiben gleich.