Coronavirus

Stich-Tag verlängert – 3. Impfung jetzt ein Jahr gültig

Den vierten Stich wird es außer für Risikopatienten nicht für die breite Masse im Sommer geben. Der Grüne Pass gilt bei Boostern dafür für ein Jahr.

Rene Findenig
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Nun ist klar: Im Sommer wird es keine breite Impf-Aktion geben, die Gültigkeit des Boosters wird verlängert.
Nun ist klar: Im Sommer wird es keine breite Impf-Aktion geben, die Gültigkeit des Boosters wird verlängert.
WOLFGANG SPITZBART / APA / picturedesk.com

Für 2G- und 3G-Nachweise gilt künftig eine verlängerte Impf-Gültigkeit im Grünen Pass. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag bekannt gegeben, die Änderung gilt ab Samstag. Corona-Zweitimpfungen gelten weiter für maximal 180 Tage und bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis 210 Tage, Booster-Impfungen sind dagegen künftig für ein ganzes Jahr (365 Tage) statt nur neun Monate gültig. Ebenfalls ein Jahr gültig sind im Grünen Pass neben drei Impfungen auch eine Genesung plus zwei Impfungen.

Künftig ebenfalls G-konform: Wenn mindestens 21 Tage vor einer Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Genesungsnachweise sind laut der neuen Verordnung für 180 Tage gültig, dazu kommen wieder Absonderungsbescheide, wenn diese für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurden.

So lange sind Tests gültig

Außerdem gelten molekularbiologische Tests auf SARS-CoV-2 innerhalb von 24 Stunden, Antigentests für 24 Stunden und Antigentests zur Eigenanwendung, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden, ebenfalls für 24 Stunden. Grund für die Verlängerung der Impf-Gültigkeit: "Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen sowohl auf den Intensivstationen als auch auf den Normalstationen ist eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten", so das Gesundheitsministerium.

Vorerst gilt die neue Verordnung bis zum 8. Juli 2022. Aber: "Wenngleich auch aufgrund der wärmeren Jahreszeit mit einem positiven 'saisonalen Effekt' auf das Infektionsgeschehen zu rechnen ist, kann es im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage zu einer raschen Änderung der Rechtslage kommen. Eine dynamische und schnelle Anpassung der Rechtslage an das jeweilige Infektionsgeschehen (...) ist (...) im Seuchenrecht ein wesentlicher Faktor zur Eindämmung von Weiterverbreitungen", heißt es. 

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