Zu 20 Jahren Haft verurteilt

Stich in Herz, Mann (82) verblutet: Pfleger vor Gericht

Große Bestürzung im Innviertel: Nach einer Messer-Attacke verblutete ein 82-Jähriger. Jetzt musste sich sein Pfleger wegen Mord verantworten.

Oberösterreich Heute
Stich in Herz, Mann (82) verblutet: Pfleger vor Gericht
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Beschuldigte muss für 20 Jahre ins Gefängnis.
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

Die Aufregung in der 1.200-Seelen-Gemeinde Geretsberg (Bez. Braunau) war groß: Am 6. Oktober ereignete sich die schockierende Bluttat. "So etwas ist bei uns noch nie passiert", sagte Bürgermeister Johann Brunthaler (ÖVP) damals im Gespräch mit "Heute".

Was war geschehen? Der Pensionist war leblos zu Hause aufgefunden worden. Seine Tochter setzte die Rettungskette in Gang – aber zu spät: Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen.

Schnell fiel der Verdacht auf den Pfleger des 82-Jährigen. Pikantes Detail: Der slowakische Verdächtige hatte noch die Tochter alarmiert.

Hintergrund der Bluttat: Die Transgender-Person will als Frau angesprochen werden, was offenbar dem Pflegling nicht gepasst hat. Er soll sein Gegenüber immer wieder schikaniert haben.

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    Am Donnerstagabend wurde ein 82-jähriger Mann in seinem Wohnhaus in Geretsberg (Bez. Braunau) tot aufgefunden.
    Am Donnerstagabend wurde ein 82-jähriger Mann in seinem Wohnhaus in Geretsberg (Bez. Braunau) tot aufgefunden.
    Daniel Scharinger

    Vor Gericht trat der Beschuldigte, der sich "Vanessa" nennt, dann auch weiblich auf: Er trug eine Langhaarperücke. Ansonsten war er in unauffälligem Schwarz gekleidet, hatte Hoodie und Jeans an. 

    Die Staatsanwältin erklärte, dass niemand in der Familie gewusst habe, dass es sich um eine Transperson handelt. Die Stieftochter des Verstorbenen hingegen sagte, dass sie davon gewusst habe.

    Die Anklägerin verwies auf eine Persönlichkeitsstörung des Pflegers. Sie bezeichnete ihn als gefährlich, aber zurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt.

    Der Verteidiger wiederum berichtete von einem Borderline-Syndrom des 24-Jährigen und nannte sexuelle Übergriffe als Motiv. Sein Mandant bekannte sich schuldig und verwies auf seinen Alkoholkonsum. Am Tag der Tat soll er etwa drei Promille im Blut gehabt haben.

    Urteil bereits rechtskräftig

    Am späten Nachmittag wurde das Urteil in dem Geschworenenprozess gefällt: Der Pfleger muss für 20 Jahre hinter Gitter. Außerdem wird er in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.

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      Screenshot Facebook/Markus Reperich; Google Street View
      red
      Akt.