Kärnten

StG 77 gestohlen! Waffennärrischer Polizist suspendiert

Bei einem Kärntner Polizisten wurde ein ganzes Waffenarsenal, darunter auch ein gestohlenes Sturmgewehr, gefunden. Jetzt gibt es Konsequenzen.

Roman Palman
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    Eine Polizistin mit Schutzausrüstung und Sturmgewehr StG 77 im Einsatz.
    Eine Polizistin mit Schutzausrüstung und Sturmgewehr StG 77 im Einsatz.
    Harald Dostal / picturedesk.com

    Einer waffenpolizeilichen Verlässlichkeitsprüfung wurde am 6. Juni 2023 einem Kärntner Polizisten mit einem ganz offensichtlichen Faible für Pulverrauch zum Verhängnis. Bei der Kontrolle in seinem Wohnhaus im Bezirk Klagenfurt-Land wurden insgesamt 20 Waffen und mehr als 5000 Schuss Munition sichergestellt!

    Nach jetzigem Ermittlungsstand stehen alle Waffen im Besitz eines Kärntner Polizisten. Eine der sichergestellten Waffen ist allerdings ein Sturmgewehr (StG 77) mit verkürztem Lauf samt vier Magazinen mit jeweils 30 Schuss Munition. Die Überprüfung hat ergeben, dass diese Waffe im Jahr 2015 von der Polizeiinspektion Wels-Pernau (OÖ) gestohlen wurde.

    Waffennarr schweigt

    Der Kärntner Polizist hat während des genannten Tatzeitraums auf dieser Polizeiinspektion seinen Dienst verrichtet. Ob er die Waffe selbst gestohlen hat bzw. wie sie in seinem Besitz gelangt ist, ist derzeit noch ungeklärt – er selbst hat dazu bisher die Aussage verweigert.

    Unter den 19 weiteren sichergestellten Waffen finden sich 10 Langwaffen, sowie 9 Faustfeuerwaffen. Er hat diese Waffen alle legal besessen, eine weitere registrierte Waffe – konkret eine Büchse – konnte allerdings bislang noch nicht aufgefunden werden. Alle sichergestellten Waffen, allen voran das StG 77, werden kriminaltechnisch untersucht.

    Anzeige, Suspendierung

    Der Beamte wurde am 8. Juni 2023 vorläufig vom Dienst suspendiert, es wurde ein Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen. Es besteht zudem der Verdacht weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen, die derzeit ebenfalls geprüft werden. Er wird – unabhängig etwaiger weiterer Erkenntnisse – jedenfalls wegen des Besitzes des Sturmgewehrs nach § 50 Waffengesetz angezeigt werden.

    Polizeisprecher Rainer Dionisio formuliert vorsichtig: "Es ist bedauerlich, dass ein Kärntner Polizist mit dem Diebstahl einer Dienstwaffe in Verbindung steht. Letztlich sind wir als Polizei aber froh, dass das gestohlene Sturmgewehr sichergestellt werden konnte. Ob diese Waffe eventuell mit Straftaten in Verbindung steht, wird die kriminaltechnische Überprüfung zeigen – es gibt bis dato aber keine Hinweise auf eine solche Verwendung."

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