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Steirer muss trotz Entlassung auf Intensivstation bleib
Obwohl die Entlassungspapiere seit Dezember vorliegen, muss ein Steirer noch immer auf der Intensivstation versorgt werden.
Dass der Steirer M. noch lebt, grenzt ohnehin an ein Wunder. Bei einem Ausflug nach Kroatien brach sich der 36-Jährige bei einem Sprung ins Meer das Genick. Zudem prallte er auch mit seinem Kopf gegen einen Felsen und verletzte sich dabei am ersten und zweiten Halswirbel. M. wurde notoperiert, sein Leben wurde gerettet – seither ist der Steirer von Kopf abwärts gelähmt. Bei einer Operation im Grazer LKH wurde ihm ein Zwerchfellschrittmacher eingesetzt, der es ihm ermöglicht, selbstständig zu atmen. Die Intensivstation verlassen, darf M. jedoch noch immer nicht.
Wohnung extra umgebaut
Seit Dezember liegt laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" der Entlassungsbescheid des Steirers vor. Doch der mittlerweile 37-Jährige liegt noch immer auf der Intensivstation in Graz. Obwohl seine Familie nun bereits die gesamte Wohnung barrierefrei umgebaut hat, darf der Mann nicht nach Hause. Schuld an der Misere des Steirers ist die Zuständigkeit für die Heimpflege, die einen Kostenträger braucht. Doch weder die Versicherung des Mannes noch der Gesundheitsfond wollen für die Pflege aufkommen. Selbst das Sozialamt der Stadt Graz fühlt sich nicht zuständig für das Schicksal des Mannes, der nun seit mehr als vier Monaten ohne Not auf der Intensivstation liegt.
Die Politik sieht demnach die mobile Pflege in der Pflicht, sich dem Fall des Mannes anzunehmen. Die Begründung dafür: da der Mann künstlich beatmet wird, dürfen Laien, also Angehörige, die Pflege nicht übernehmen. Die Familie hat sich aber bereits um einen Pflegebescheid gekümmert, der aber nach wie vor aussteht.
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Zuletzt hatte die Versicherung des Mannes, die BVAEB, den Bescheid für letzte Woche versprochen, diesen aber nicht geliefert. Die Geduld der Familie von M. ist mittlerweile stark erschöpft. "Das ist eine Zumutung, der mein Mandat hier ausgesetzt ist. Er hat sehr wohl einen Anspruch auf intensivmedizinische Pflege von zu Hause. Wenn keine Entscheidung zeitnah getroffen wird, müssen wir klagen. Das würde ich Herrn M. aber gerne ersparen", sagt Mariella Hackl, Anwältin der Familie, gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Vom Vater des Patienten heißt es, dass das Hickhack seinen Sohn mittlerweile enorm psychisch belastet. Der inständige Wunsch des Steirers ist nämlich, wieder zu Hause zu sein und ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können. Mithilfe eines mund- und augengesteuerten Computers stehe sogar eine Stelle als Programmierer in Aussicht.