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Steirer mit Papagei-Pärchen-Handel aufgeflogen

Der versuchte Verkauf von zwei Papagei-Pärchen dürfte für einem Steirer ein teures Nachspiel haben. Nun muss er vors Gericht. 

Heute Redaktion
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Zoll beschlagnahmt Papageien.
Zoll beschlagnahmt Papageien.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Ein Steirer geriet ins Visier der Zollpolizei, da er versuchte, zwei Papagei-Pärchen online zu verkaufen. Auf einer Online-Vogelbörse, wo der Mann die Ara-Pärchen zum Kauf anbot, war aber auch ein Polizist der Einheit "Puma“ unterwegs, der bei der Landespolizeidirektion Kärnten Anzeige erstattete.

Kärntner Zollfahndung nahm Undercover-Ermittlungen auf

In der Folge wurde der Fall der Kärntner Zollfahndung weitergeleitet, diese ist auch zuständig für Artenschutz. Beide zum Verkauf angebotenen Vögel sind nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt und dürfen nur mit entsprechenden Papieren gehandelt werden. Der Behörde gelang es, den Verlauf der geschützten Tiere zu verhindern. Der Verkäufer, der selbst ein ausgewiesener Vogelkenner ist, erwartet nun mit ein teures Verfahren.

Die Behörden nahmen unter Vorwand eines Kaufinteresses mit dem Mann Kontakt auf. Dabei wurde schnell klar, dass der Vogelbesitzer die notwendigen artenschutzrechtlichen CITES-Papiere weder für die Rotohraras noch für die Soldatenaras vorweisen konnte. In einer Einvernahme gestand der Mann seine Tat. Dabei kam auch zutage, dass der Inserent bereits ein Gelbbrustara-Zuchtpärchen verkauft hatte.

Das erste Papageien-Pärchen der Art Rotohrara.
Das erste Papageien-Pärchen der Art Rotohrara.
Privat

Wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei droht dem Steirer nun eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro. Zusätzlich muss sich der Vogelfreund auch noch vor dem Gericht in Leoben verantworten, da er gegen das Artenhandelsgesetz verstoßen hat. Den Anspruch auf die Papageien hat er ohnehin verloren, sie wurden einem Tierpark übergeben.

Das zweite Papageien-Pärchen der Art Soldatenaras.
Das zweite Papageien-Pärchen der Art Soldatenaras.
Privat

Bereits Anfang des Jahres hatte der oberösterreichische Zoll in einem ähnlichen Fall einen Erfolg verbuchen können. Damals wollte ein Käufer Skulpturen aus Elfenbein im Internet verkaufen. "Der österreichische Zoll vollzieht seit gut 30 Jahren das Artenhandelsgesetz und die zugehörigen EU-Verordnungen sowie das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sogar Artenschutzspürhunde werden beim österreichischen Zoll eingesetzt, um geschützte Tiere und Pflanzen aufzuspüren“, heißt es von Finanzminister Magnus Brunner dazu.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com