VSV ortete "mangelnde Infos"
Staatsanwaltschaft wies Anzeige gegen EVN ab
Der Energiekonzern sieht sich in seiner Argumentation bestätigt, dass die Entwicklung des heimischen Preisindex verantwortlich gewesen wäre.
Die Vorgeschichte: Der Verbraucherschutzverein (VSV) zeigte die EVN bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an - der Vorwurf: Kunden wären vom Energiekonzern nicht ausreichend über anstehende Preiserhöhungen informiert worden.
Die EVN bestritt dies.
Vorwurf: "Erhöhungen um bis zu 500 Prozent"
Im Herbst 2022 habe der niederösterreichische Energieversorger seine Preise für Strom und Gas um bis zu 500 Prozent erhöht, ohne Kundinnen und Kunden darüber zu informieren. Erst bei der Jahresabrechnung seien 800.000 Strom- und 200.000 Gaskunden über Preiserhöhungen informiert worden. Das wirft der VSV der EVN konkret vor. In den letzten Monaten seien mehrere hundert Fälle aufgetaucht, wo Kundinnen nicht informiert worden seien und deswegen am Jahresende hohe Nachzahlungen gehabt hätten, hieß gegenüber dem "ORF".
Corona und Ukraine-Krieg als Gründe
Die EVN wies alle Vorwürfe zurück. Die Kunden seien gefragt worden, wie sie über Preisänderungen informiert werden möchten. "Einige haben das nicht getan", sagt EVN-Sprecher Stefan Zach. "Der Tarif, um den es hier ging, war an die Entwicklung des Österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex gekoppelt und wurde einmal pro Jahr nach oben oder unten angepasst." Aufgrund der Verwerfungen auf den Großhandelsmärkten durch Corona und den Ukraine-Krieg wäre es im besagten Zeitraum zu einem Anstieg der Indexe und dementsprechend auch zu einem Anstieg der Tarife gekommen", begründet Zach
Staatsanwaltschaft weist Anzeige ab
Die Anzeige wurde jedoch mangels Zuständigkeit von der WKStA an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt weitergeleitet. Die winkte jetzt ab. Damit sieht sich die EVN in ihrer Argumentation bestätigt: "Der Tarif wäre an die Entwicklung des Österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex gekoppelt und deswegen einmal pro Jahr nach oben oder unten angepasst.
Eigenverantwortung
Als Kunde hätte man sich aussuchen können, wie Infos über Preisänderungen übermittelt werden sollen, was jedoch nicht von allen genutzt wurde. Kundinnen und Kunden hätten damals – wie Gerichte laut EVN bereits festgestellt hätten – im Herbst 2022 mit Preiserhöhungen rechnen müssen. Vor allem bei Produkten mit automatischer Preisanpassung.