Österreich

SPÖ gegen Husch-Pfusch-Gesetz zu Biomasse

Heute Redaktion
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Rechtsunsicherheit für Betreiber und unterschiedliche Tarife für gleiche Leistungen: Das Biomasse-Grundgesetz bringe Chaos ohne Not, kritisiert Umweltstadträtin Ulli Sima.

"Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht – so könnte man das neue Grundsatzgesetz des Bundes zur Biomasse-Förderung zusammenfassen", betonte heute Wien Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) vor Journalisten. Um die benötigte Zweidrittelmehrheit im Parlament zu umgehen, plane Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) statt einer bundesweit einheitlichen Regelung im Ökostromgesetz, ein Biomasse-Grundsatzgesetz. Damit verbunden sich neun Ausführungsgesetze, die durch die Bundesländer umgesetzt werden müssten.

Gemeinsam mit SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar, dem Bürgermeister von Ybbs/Donau Alois Schroll (SPÖ) und dem Experten für Wettbewerbsrecht Claus Casati übte Sima scharfe Kritik am Vorgehen von Bundesministerien Köstinger in Sachen Biomasseförderung.

Heute Ende Begutachtungsfrist, morgen Beschluss im Ministerrat?

"Heute um Mitternacht endet die Begutachtungsfrist für das Biomasse-Grundsatzgesetz. Schon morgen soll es im Ministerrat beschlossen werden. Das ist ein klares Zeichen, dass der Bund keinen Wert auf die Stellungnahmen der Bundesländer legt", zeigte sich Duzdar verärgert.

Das Land Wien habe jedenfalls eine negative Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Biomasse-Grundsatzgesetzes an den Bundesgesetzgeber abgegeben und die massiven Bedenken des Landes Wien darin erneut dargelegt. Und steht damit nicht alleine: "Auch Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und die Steiermark, also auch VP-regierte Bundesländer, reagierten auf das Gesetz kritisch bis ablehnend", so die Nationalrätin.

Biomasse wichtiger Energieträger

Für die SPÖ und das Land Wien spielt Biomasse als erneuerbarer Energieträger eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Deshalb steht auch Österreichs größtes und effizientestes Biomassekraftwerk in Simmering, das von Wien Energie betrieben wird und 48.000 Haushalte mit Strom und 12.000 Haushalte mit Wärme versorgt. Auch im Mostviertel könnte bei rund 50.000 Haushalten im schlimmsten Fall der Ofen ausgehen, warnte Schroll.

Förderung in Gefahr: "Außer Spesen, nichts gewesen"

"Die schwarz-blaue Bundesregierung ist offensichtlich nicht in der Lage ein solides, EU-konformes Regelwerk zu schaffen und wälzt die Verantwortung nun auf die Länder ab", so Duzdar. Köstingers unnötig kompliziertes Vorgehen mittels Grundsatzgesetz und neun Ausführungsgesetzen der Bundesländer bringt massiven Bürokratieaufwand, Rechtsunsicherheit und am Ende gibt es womöglich gar keine Förderung.

"Statt einem Gesetz, braucht es nun zehn Gesetze mit neun unterschiedlichen Bundesländer-Fördertarifen und neun unterschiedlich hohen Kosten für die Stromkunden. Außerdem müssen das Grundsatzgesetz und alle neun Landesgesetze in Brüssel notifiziert werden, da es sich um eine neue Beihilfe handelt", so Sima.

Die Dauer dafür wird mit bis zu 18 Monaten geschätzt. In der Zeit gibt es für die Biomasse-Betreiber höchstes Risiko, denn sie wissen nicht, wer wieviel und wann Förderung bezieht. Im schlimmsten Fall, also wenn die EU-Kommission die Beihilfe ablehnt, müssten sie diese mit Zinsen zurückzahlen", so Sima.

Die Zustimmung der EU zu einer neuen Beihilfe sei sehr unwahrscheinlich. Das einzige Ergebnis aus Köstingers Irrweg ist ein massiver Aufwand: "Das Parlament, neun Landtage sowie die EU-Kommission wurden monatelang beschäftigt und am Ende gibt's möglicherweise gar keine Förderung", warnte Sima.

SPÖ fordert Köstinger zum Verlassen der Schmollecke auf

Falls Brüssel das Gesetz ablehnt, sei das ein Desaster für die Biomasse-Kraftwerke: "Mit ihrer Vorgehensweise schickt die Bundesregierung die Anlagenbetreiber sehenden Auges in den Bankrott. Daher appellieren wir erneut an Bundesministerin Köstinger endlich aus der Schmollecke zu kommen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren um mit der SPÖ eine tragfähige Lösung zu erarbeiten", so Sima und Duzdar.

Massive rechtliche Unsicherheiten: Langwieriges EU-Beihilfeverfahren

Juristisch betrachtet, stehe das Ganze auf sehr wackeligen Beinen: "Die nunmehr gewählte Vorgehensweise ist vor allem beihilfenrechtlich mit massiven Unsicherheiten verbunden", erklärte Claus Casati, Experte für Wettbewerbsrecht. "Denn das Biomasse-Grundsatzgesetz sowie die neun zusätzlich notwendigen Ausführungsgesetze der Bundesländer sind durch die bestehende beihilfenrechtliche Genehmigung des Ökostromgesetzes nicht gedeckt", so Casati weiter.

Sowohl das Grundsatzgesetz als auch die neun Ausführungsgesetze müssen, weil neue Förderungsgesetze, von der EU-Kommission genehmigt werden. Erfahrungsgemäß dauert das langwierige Verfahren zwischen drei Monaten und bis zu eineinhalb Jahren – eine gesetzlich vorgeschriebene, zeitliche Begrenzung für die Verfahrenslänge gibt es jedoch nicht.

"Köstinger-Steuer" soll Mehrkosten für Stromkunden bringen

Bislang hatte der Bundesgesetzgeber österreichweit einheitliche Fördertarife festgelegt, künftig regelt jedes Bundesland die Höhe der Einspeisetarife selbst. "Das bedeutet, es wird neun unterschiedlich hohe Fördertarife geben. Künftig werden die Länder also zusätzlich zur Bundesabgabe, für drei Jahre eine eigene Ökostromabgabe zur Biomasseförderung einheben müssen", so Sima.

Diese "Köstinger-Steuer" bezahlen die Stromkunden über Ihre Stromrechnung, auch jene, deren Ökostrombeitrag bislang bei 20 Euro gedeckelt war. Die Höhe variiert, je nachdem in welchem Bundesland man als Haushalt oder Unternehmen Strom bezieht und wie viele Anlagen in diesem Bundesland gefördert werden. Werden viele Anlagen gefördert wie z.B. in Niederösterreich, Kärnten oder der Steiermark fällt die "Köstinger-Steuer" höher aus als in Bundesländern mit wenigen Biomasseanlagen, kritisierte Sima.

Absurder Bürokratieaufwand für Stromnetzbetreiber

Für die Stromnetzbetreiber steigt der Bürokratieaufwand erheblich, vor allem wenn sie in mehreren Bundesländern tätig sind. Die Wiener Netze beispielsweise versorgen Wien sowie Teile von Niederösterreich und dem Burgenland. Sie müssten also künftig drei unterschiedliche landesgesetzliche Vorgaben berücksichtigen. So zahlen Kunden der Wiener Netze künftig unterschiedlich hohe Netzgebühren abhängig davon, in welchem Bundesland sie wohnen oder ihr Firmengebäude steht. (lok)