Politik

"Sonderbehandlungen gibt es sicher nicht"

Sozialministerin Hartinger-Klein (FPÖ) stellte am Donnerstag klar, dass es keinen Passus zu Sonderbehandlungen in der KAKuG-Novelle geben wird.

Heute Redaktion
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Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
Bild: picturedesk.com

Die Novelle des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG-Novelle) sieht unter anderem strengere Aufzeichnungspflichten über Infektionen mit Krankenhauskeimen und über – von psychiatrischen Krankenanstalten verfügte – freiheitsbeschränkende Maßnahmen vor. Gleichzeit findet sich in der Gesetzesänderung aber auch ein Zusatztext über "Sonderklassegebühren", der für Aufregung sorgte.

In diesem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, "Sonderklassegebühren" für ambulante Leistungen einzuheben, die bisher stationär erbracht wurden.

Die zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) stellte dazu klar, dass es bestimmt "keine Sonderbehandlungen geben" wird. Die Länder hätten aber "natürlich die Möglichkeit, im Rahmen der Sonderklasse die Sonderklasse-Versicherten im Ambulanzbereich abzurechnen". Es gehe um "Abrechnungsmethoden und nicht um Behandlungsmethoden", so die Bundesministerin.

"Wenn irgendwelche Formulierungen notwendig sind, die das klarstellen, werden wir das selbstverständlich gesetzlich verändern", so Hartinger-Klein.

Das steht im Erläuterungstext:

"Mit 1. Jänner 2019 ist das spitalsambulante Abrechnungsmodell als Teil der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung verbindlich anzuwenden. Daher ist § 27b Abs. 3 entsprechend anzupassen.

Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodels haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr auf Grund des spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen."


(red)