Politik

Sozialleistungsbetrug: 72 Prozent sind Ausländer

Die Schadenssumme wegen Sozialleistungsbetrug beläuft sich 2023 schon auf 14 Millionen Euro. Auffällig: Die meisten Verdächtigen sind Ausländer.

Lucas Ammann
Finanzminister Brunner und Innenminister Karner (li.) bei der heutigen PK.
Finanzminister Brunner und Innenminister Karner (li.) bei der heutigen PK.
BKA

Insgesamt konnte in den vergangenen fünf Jahren Sozialleistungsbetrug mit einer Gesamtsumme von 89 Millionen aufgedeckt werden. Das gaben Finanzminister Magnus Brunner und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) heute bei einer Pressekonferenz bekannt. Seit 2018 ist im Innenministerium eine eigene Taskforce zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug eingerichtet, die mit der Finanzverwaltung zusammenarbeitet. Nun zieht sie Bilanz.

Über 2.000 Fälle

Alleine im ersten Halbjahr 2023 konnte die Taskforce sowie die Finanz- und Kriminalpolizei Sozialleistungsbetrug in der Höhe von 14 Millionen Euro aufklären. Das ist so viel, wie im gesamten Jahr 2022. Insgesamt sind 2023 bereits 2.288 Personen verdächtigt worden, eine Sozialleistung zu Unrecht bezogen zu haben. Das ist ein Plus von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit Bestehen der Taskforce - also seit fünf Jahren - beträgt die aufgedeckte Schadenssumme 89 Millionen Euro.

„Die behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Finanzministerium und Innenministerium ist wichtig, weil sie sicherstellt, dass diejenigen, die illegal Sozialleistungen beziehen, erwischt und bestraft werden", betonte Finanzminister Magnus Brunner bei der heutigen Pressekonferenz. Innenminister Karner fügt hinzu: "Wenn unser Sozialsystem funktionieren soll, dann muss es gerecht sein. Gerecht ist es dann, wenn Missbrauch verhindert wird."

72 Prozent Ausländer

Was bei Betrachtung der Zahlen auffällt: 72 Prozent der Tatverdächtigen sind ausländische Staatsbürger, nur 28 Prozent Österreicher. Die Aufklärungsquote bei diesen Delikten lag insgesamt bei 99,5 Prozent. Sozialleistungsbetrug ist in Österreich strafrechtliches Betrugsdelikt. Bei einem Schaden von über 5.000 Euro stehen darauf bis zu drei Jahre Gefängnishaft.

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