Wirtschaft
Wann Rauchen während der Arbeit verboten ist
Der Oberste spanische Gerichtshof hat bestätigt, dass Rauchpausen von der Arbeitszeit abgezogen werden dürfen - und in Österreich?
Wer in Spanien Rauch- und Kaffeepausen macht, muss damit rechnen, dass ihm diese künftig vom Lohn abgezogen werden. Das geht aus einem Urteil des Obersten spanischen Gerichtshofs am Dienstag hervor ("Heute" hat berichtet).
Rauchpausen gelten als Freizeit
Die Frage ob Rauchpausen als Freizeit gelten sollen, lässt jetzt auch bei uns die Wogen hochgehen. Und womit? Mit Recht! Denn: Laut Gesetz sind Rauchpausen während der Arbeitszeit auch in Österreich verboten, unbezahlt und müss(t)en eingearbeitet werden.
Laut Arbeitszeitgesetz sind lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen im Umfang von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Diese müssen die Tagesarbeitszeit spätestens nach sechs Stunden unterbrechen. Die Arbeitnehmer können diese jedoch nach Belieben gestalten.
Ob die halbe Stunde in mehrere kleine Einheiten geteilt werden kann, muss firmenintern per Betriebsvereinbarung geregelt werden. Die Arbeitnehmer können sich prinzipiell also die Zeitpunkte der Ruhephasen nicht ohne Vereinbarung mit dem Arbeitgeber aussuchen.
Konkret heißt das also, dass Raucher jedes Mal "ausstempeln" müssen, wenn sie zur Zigarette greifen. Theoretisch. Denn vielerorts wird das Thema in der Praxis eher flexibel gehandhabt.
Betriebsvereinbarungen möglich
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch Rauchpausen ohne "Ausstempeln" gestatten, darüber hinaus kann der Betriebsrat Regelungen zu Zigarettenpausen über Betriebsvereinbarungen durchsetzen. Sollte es diese nicht geben, empfehlen sowohl die Wirtschaftskammer (WKO) als auch der Gewerkschaftsbund, zeitig abzuklären, ob Rauchpausen als Arbeitszeit gelten oder nicht.
Rauchpausen, die außerhalb der vereinbarten Arbeitsunterbrechungen stattfinden, kann die Firmenleitung also theoretisch verbieten. Oder sie kann einfordern, dass der Arbeitnehmer diese einarbeiten.
Chefs können Rauchen verbieten
Ein absolutes Rauchverbot durch den Arbeitgeber auch für diese Pausenzeit wäre jedoch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers. Sehr wohl verbieten kann der Arbeitgeber aber im Normalfall das Rauchen während der Arbeitszeit, also außerhalb der Pause.
Ebenso kann der Arbeitgeber – unter Berücksichtigung des Nichtraucherschutzes – entscheiden, wo auf seinem Betriebsgelände geraucht werden darf und wo nicht.
Eigenmächtige Rauchpausen können übrigens nur unter besonders erschwerenden Umständen ein Entlassungsgrund sein. In diesem Fall müsse laut WKO geprüft werden, ob die Rauchpausen ein erhebliches Arbeitszeitversäumnis darstellen, ob die versäumte Arbeitstätigkeit von Bedeutung ist und ob es zu betrieblichen Nachteilen gekommen ist. Zusätzlich müssen entsprechende Verwarnungen ausgesprochen und arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht worden sein.