Österreich
Sohn Leon (6) getötet? Google-Suche belastet Vater
Ende August 2022 ertrank der kleine Leon (6) in einem Fluss. Sein Vater gab an, überfallen worden und bewusstlos gewesen zu sein.
Er sitzt seit Anfang März in U-Haft und bestreitet nach wie vor vehement, etwas mit dem Tod seines Sohnes Leon (6) zu tun zu haben: Die Zurückweisung einer Beschwerde aufgrund des Haftgrundes (dringender Tatverdacht des Mordes, Vortäuschung einer Straftat und Tatbegehungsgefahr) durch den Obersten Gerichtshof (OGH) zeigt nun jedoch, dass eine Google-Suche den 38-Jährigen belastet.
Laut eigenen Angaben war der gebürtige Deutsche am 28. August um 4 Uhr Früh in St. Johann (T) mit seinem Sohn Leon (6) im Kinderwagen unterwegs. Der durch einen Gendefekt beeinträchtige Sechsjährige litt an Schlafstörungen, nächtliche Spaziergänge zur Beruhigung waren nicht ungewöhnlich.
Ermittler verdächtigen Vater des Mordes
Der 38-Jährige gab gegenüber der Polizei an, dass er mit einer Flasche niedergeschlagen und dadurch bewusstlos wurde. In dieser Zeit soll Leon aus dem Kinderwagen gekrabbelt und zur Kitzbüheler Ache hinunter gegangen sein – dort ertrank der kleine Bub.
Die Ermittler glaubten den Schilderungen des 38-Jährigen – vorerst. Doch als alle Spuren im Sand verliefen, richteten die Beamten ihren Verdacht gegen den Vater. So sollen etwa Auswertungen des Handy-Schrittzählers und von Überwachungskameras beweisen, dass Leons Vater die Straftat inszeniert hatte. Auf den Videos soll demnach zu sehen sein, dass der Wahl-Tiroler einen der Sekt-Flasche ähnelnden Gegenstand im Kinderwagen mit hatte.
38-Jähriger seit März in U-Haft
Zudem sollen die Verletzungen am Kopf des Vaters nicht mit dessen Version übereinstimmen. Die Beamten vermuten, dass er sich "mit einer an den Tatort mitgebrachten Glasflasche auf den Hinterkopf schlug, wodurch eine oberflächliche Quetsch-Rissverletzung entstand". Dann soll der Verdächtige die Flasche am Asphalt zerbrochen und sich selbst auf den Boden gelegt haben, bis er von einem Zeugen entdeckt wurde.
Anfang März wurde der 38-Jährige daher in U-Haft genommen. Sein Rechtsanwalt, Hubert Stanglechner, legte daraufhin Beschwerde beim OGH aufgrund des Haftgrundes ein. Doch der OGH wies die Beschwerde nun ab. Und führt nun in der Begründung an, dass der Verdächtige einen Monat vor der Tat zum Thema "ohnmächtig" googelte.
OGH geht von akribisch vorbereiteten Mord aus
Der OGH führt weiter aus, dass die Tat ein "auffallendes Maß an Kaltblütigkeit" erfordere und spricht von einem "bereits länger geplanten" und in der "Ausführung, insbesondere aber seiner Vertuschung geradezu akribisch vorbereiteten Mord". Die monatelange Täuschung der Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit einschließlich der Auslobung von 30.000 Euro zeuge "von einem hohen Maß an krimineller Energie". "Angesichts seines Persönlichkeitsbildes" sei die Gefahr daher "durchaus gegeben, dass er mit massiver Gewalt gegen Mitmenschen reagiert", so der OGH.
Anwalt Stanglechner kritisierte laut "Tiroler Tageszeitung" (TT), dass die Recherche zum Thema "ohnmächtig" als belastendes Indiz gewertet wird, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind: "Mein Mandat wurde dazu nicht einmal befragt." Für den Juristen fehlt zudem ein Motiv: "Laut Mutter gab es beim Sohn eine positive Entwicklung, die Belastung nahm ab. Warum soll der Vater angesichts der günstigen Prognose das Kind getötet haben?", meint er zur "TT". Für den Vater gilt die Unschuldsvermutung.