Coronavirus

Limit für Geimpfte – so viele darf man treffen

Die Verordnung für das Ende des Lockdowns ist da. Darin ist auch festgehalten, wie viele Leute man treffen darf.

Heute Redaktion
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Der Lockdown endet am kommenden Sonntag.
Der Lockdown endet am kommenden Sonntag.
Lisa Leutner / AP / picturedesk.com

Am Mittwoch hat die Bundesregierung das Lockdown-Ende verkündet. Die Ausgangsbeschränkungen enden für Geimpfte und Genesene am kommenden Sonntag. Doch nicht alle Bundesländer sperren gleichmäßig auf. 

Am Freitag um 15.00 Uhr tagt dazu der Hauptausschuss des Parlaments. Er muss die mittlerweile 6. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung durchwinken. "Heute" liegt der 16-seitige Entwurf vor. Die wichtigste Neuerung dabei: Die Ausgangssperren (0-24 Uhr mit wenigen Ausnahmen) gelten ab 12.12. wieder nur die Ungeimpften.

In allen geöffneten Bereichen gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt für Lokale, Hotels und Co. haben. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen. In Restaurants und Lokalen muss sie am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette getragen werden. Speisen und Getränke dürfen in den Betriebsstätten nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden.

Treffen mit maximal vier Personen zu Hause

Laut Verordnung dürfen einander bei privaten Zusammenkünften maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit 2G-Nachweis treffen, wobei dabei höchstens sechs minderjährige Kinder nicht einzurechnen sind. Bedeutet also, ein Paar mit Kindern darf ein weiteres Paar zu Hause treffen.

In Lokalen sind Zusammenkünfte ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit bis zu 25 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und mit bis zu 300 Teilnehmern im Freien wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern zulässig. Alle Teilnehmer benötigen einen 2G-Nachweis. Stattfinden darf dies allerdings nur zwischen 5 und 23 Uhr.

Limit bei Events

Die Nachtgastronomie bleibt vorerst noch geschlossen. Bei Kultur- und Sport-Events gelten strenge Regeln. So dürfen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen bis zu 2.000 Personen teilnehmen. Kulturveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze sind nur mit maximal 25 Personen erlaubt. Outdoor liegt die Höchstgrenze bei max. 300 (ohne zugewiesene Sitzplätze) bzw. bei max. 4.000 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen). Bedeutet also, dass bei einem Spiel in der Bundesliga maximal 4.000 Fans mit 2G-Nachweis zusehen dürfen

Die Verordnung läuft allerdings am 21. Dezember aus, da Ausgangsbeschränkungen nur jeweils für zehn Tage beschlossen werden können und erst danach durch den Hauptausschuss verlängert werden können. Somit stehen die Regeln für das Weihnachtsfest oder Silvester noch gar nicht fest.

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