Politik
So viele Erwachsene und Kinder dürfen sich nun treffen
Die "Vierte Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung" von Gesundheitsminister Rudi Anschober tritt am Montag in Kraft. Sie hält Überraschungen bereit.
Die neue Verordnung tritt am Montag in Kraft und gilt vorerst bis 17. Februar.
Ausgangssperre: Nun darf man tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr wieder raus. Bei Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, bei familiären Pflichten, um Grundbedürfnisse abzudecken, für Ausbildungszwecke, Spaziergänge oder bei "unaufschiebbaren Behördenterminen" darf man die Wohnung auch nachts verlassen.
Private Kontakte: Nun dürfen sich wieder maximal zwei Haushalte treffen – vier Erwachsene mit höchstens sechs aufsichtspflichtigen Kindern.
FFP2-Pflicht: Überall dort, wo bisher MNS-Masken getragen werden mussten, gilt nun eine FFP2-Pflicht. Mindestabstand ist zwei Meter.
Handel: Alle Geschäfte öffnen zwischen 6 und 19 Uhr. In Einkaufszentren dürfen Speisen und Getränke nicht konsumiert werden. Pro Kunde muss 20 m2 Platz sein.
Dienstleister: Wieder offen. Es gilt Testpflicht bei Friseur, Pediküre oder Massage.
Museen, Bibliotheken, Büchereien, Tiergärten und Archive öffnen. FFP2-Pflicht, je Besucher 20 m2.
Sport: Alle Outdoor-Sportstätten dürfen genutzt werden.
Gastronomie bleibt geschlossen.
Kontrolle: Polizei, Schaffner und Betriebsinhaber dürfen die Tests kontrollieren.
Friseure: Welche Tests anerkannt werden
Kunden brauchen beim Friseur eine FFP2-Maske, einen Corona-Test, auf dem der eigene Name steht und der nicht älter als 48 Stunden ist, plus einen Lichtbildausweis.
Tests: Wer stellt gültige Tests aus? Alle Teststraßen von Bund und Land. Laborbefunde, ärztliche Zeugnisse, Testbestätigungen aus Apotheken und betriebsinterne Tests (wenn sie von medizinischen Fachkräften durchgeführt werden) sind ebenfalls erlaubt. Alle Tests müssen klar einer Person zuordenbar sein.
Service: Kaffee ist leider nicht erlaubt.
Personal: Muss mindestens einmal pro Woche zum Test.
Pendler müssen sich registrieren lassen
Eine neue Einreiseverordnung verschärft die Bestimmungen für Österreichs Grenzen.
Pendler müssen sich künftig (wie alle Einreisenden) beim Grenzübertritt registrieren lassen. Außerdem brauchen sie einen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als eine Woche ist. Selbsttests gelten nicht. Verpflichtend ist die Registrierung ab 10. Februar, möglich ab 7. Februar.
Einreise: Alle anderen Einreisenden brauchen einen negativen Covid-Test (max. 72 Stunden alt) oder müssen zehn Tage in Quarantäne. Freitesten nach fünf Tagen ist erlaubt. Nur aus Griechenland, Finnland, Norwegen, Island und dem Vatikan ist Einreise auch ohne Quarantäne möglich. Dienstreisen müssen beim Grenzübergang glaubhaft belegt werden können.