Österreich
Ansturm! Baumärkte ziehen Kontroll-Korridor auf
Sicherheitsschleusen, Wagerlpflicht und Kundenbegrenzung: Wenn die Baumärkte am Dienstag wieder aufsperren, wird einkaufen ganz anders sein als sonst.
Große Sorge vor der Öffnung der Geschäfte: Vor allem Baumärkte erwarten einen riesigen Ansturm – und rüsten sich entsprechend. Mit Sperrgittern zu Eingangsschleusen umgebaute Bereiche, eine Wagerlpflicht und eine Zählung der Kunden beim Einlass, das ist etwa bei "Obi" der Fall. Dort müssen Kunden durch eine enge Schleuse – und warten, falls der Markt zu voll ist.
Geschäfte dürfen außerdem nur bis maximal 19 Uhr offen haben. Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro. Aufsperren dürfen am Dienstag Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen, KFZ- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe), Pfandleihanstalten und Handel mit Edelmetallen sowie kleinere Händler, wenn der Kundenbereich im Inneren maximal 400 Quadratmeter beträgt.
Teils darf nur ein Kunde ins Geschäft
Enttäuscht zeigt sich der Handelsverband, denn eine künstliche Verkleinerung des Verkaufsfläche durch Absperr-Maßnahmen ist verboten. Sämtliche Handelsmitarbeiter mit Kundenkontakt sowie alle Kunden müssen ab 14. April beim Einkauf eine Schutzmaske oder einen Schal als Barriere gegen Tröpfcheninfektionen tragen. Die Händler sind jedoch nicht verpflichtet, Schutzmasken für Kunden zur Verfügung zu stellen – sofern es hier keine Abänderung des Hygieneerlasses gibt.
Darüber hinaus ist in allen Geschäften ein verpflichtender Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die kleinen Händler (bis 400 Quadratmeter) müssen laut Verordnung zusätzlich "durch geeignete Maßnahmen sicherstellen", dass sich im Geschäft pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche maximal ein Kunde aufhält. Ist der Kundenbereich kleiner als 20 Quadratmeter, darf jeweils nur ein Kunde das Geschäft betreten.
Strafen bis zu 30.000 Euro
"Obi" etwa weist in seinen Sicherheitsrichtlinien hier gleich auf einen Abstand von zwei Metern hin, bei "Hornbach" sind es 1,5 Meter. Die Geschäfte dürfen bis auf weiteres nur noch von 07.40 Uhr bis längstens 19.00 Uhr offen halten. Größere Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Geschäftsfläche, die ihr Geschäft voraussichtlich erst ab 2. Mai aufsperren dürfen, müssen bei einer vorzeitigen Öffnung mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro rechnen. Für den Kunden beträgt die Strafe bis zu 3.600 Euro.
Der Handelsverband sorgt sich allerdings auch um andere Regeln, etwa, warum "Click&Collect", also das Online-Einkaufen mit nachfolgender Abholung, nicht für alle Händler ab 14. April erlaubt ist. "Der österreichische Handel hat nun Klarheit, wie die neue Normalität nach Ostern für die Konsumenten und die eigenen Mitarbeiter aussehen wird. Gerade für die kleinen Händler wird es in der Praxis allerdings schwierig sein, jene Kunden abzuweisen, die dem Maskengebot zuwiderhandeln. Die vorgesehenen Strafen sind sowohl für Kunden als auch Händler alarmierend hoch", so Rainer Will vom Handelsverband.