Coronavirus

So streng reguliert wagt Vorarlberg das Lockdown-Ende

Am Dienstag haben sich Bund und Vorarlberg über die Öffnungsschritte im Ländle ins Vernehmen gesetzt. Was nun alles gelockert werden wird. 

Michael Rauhofer-Redl
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In Vorarlberg wird die Tagesgastronomie wieder im Freien und Geschlossenen möglich sein. Symbolbild.
In Vorarlberg wird die Tagesgastronomie wieder im Freien und Geschlossenen möglich sein. Symbolbild.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Weil Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstag erkrankte, verzögerte sich die Bekanntgabe des Zeitplans der Öffnungsschritte in der "Modellregion Vorarlberg", wie das westlichste Bundesland aufgrund seiner Ausnahmestellung vom Gesundheitsministerium genannt wird. Fix ist: Ab 15. März starten im Ländle die Öffnungsschritte in den Bereichen Sport für Kinder und Jugendliche, Kulturveranstaltungen, Selbsthilfegruppe und Tagesgastronomie. 

"Es wird ein Schritt nach vorne gemacht", erklärte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstagabend im Rahmen der Bekanntgabe der ersten Öffnungsschritte. "Das Pilotprojekt startet am 15.03. Die Maßnahmen werden laufend in Bezug auf das Infektionsgeschehen und die Einhaltung der Präventionskonzepte evaluiert. Basis für die Öffnungsschritte ist eine Ausweitung der Tests, um infizierte Personen früh zu erkennen und absondern zu können. Präventionskonzepte, 2-Meter-Abstand, FFP2-Pflicht, Registrierungspflicht, maximale - kleine - Gruppengröße sind zentrale Bestandteile einer vorsichtigen Öffnung. Eine weitere Basis ist ein striktes und umfassendes Contact Tracing" erklärt das Gesundheitsministerium am Dienstagabend in einer Aussendung. 

Welche Tests akzeptiert werden

Ein negativer Testnachweis ist die Voraussetzung für die Nutzung des durch die Öffnungen erweiterten Angebots. Neben Antigen-Tests und PCR-Tests kommen nun auch Selbst-Tests zur Anwendung.

► PCR-Tests werden für 72 Stunden gültig sein
► Antigen-Tests müssen ebenso von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und gelten als Zutrittstests für bis zu 48 Stunden.
► Selbsttests hingegen werden "nur" für 24 Stunden gültig sein. In der Gastronomie werden sie nicht anerkannt (siehe unten).

Was ab 15. März wie öffnen darf

Die zu öffnenden Bereich werden nur unter strengen Auflagen aufsperren dürfen. "Heute" liefert alle Details zu den einzelnen Branchen >>

1
Außerschulische Jugendarbeit

Was die außerschulische Jugendarbeit betrifft werden folgende Regeln gelten:

► Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
► Bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen besteht Testpflicht.
►Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien.
► Verpflichtendes Präventionskonzept.
► Registrierungspflicht.

2
Sport bis 18 Jahre

Kinder und Jugendliche dürfen sich wieder auf Schul-, Freizeit- und Vereinssport freuen. Unter Berücksichtigung folgender Regeln wird dies in Vorarlberg gestattet sein: 

► Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
► Erlaubt sind Sportarten ohne Körperkontakt.
►Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet.
► Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien.
► Verpflichtendes Präventionskonzept.

3
Treffen von Selbsthilfegruppen

Auch Selbsthilfegruppen dürfen ab Mitte des Monats wieder zusammenkommen, wenn diese Regeln berücksichtigt und eingehalten werden:

► Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
► FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen.
►Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten.

4
Veranstaltungen

Diese Veranstaltungen decken sowohl den kulturellen, als auch den sportlichen Bereich ab:

► Nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen.
► Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
►Test-Pflicht für alle Veranstaltungen.
► FFP2-Pflicht bei allen Veranstaltungen.
► Die Obergrenze für BesucherInnen für Veranstaltungen beträgt 100 Personen und max. 50 Prozent Auslastung. 
► Gäste - Registrierungspflicht.
► Verpflichtendes Präventionskonzept.

5
Gastronomie 

Die Regeln für den Gastronomie-Restart:

► Behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig (keine "Wohnzimmertests").
► In geschlossenen Räumen und im Freien möglich.
► Zwei Meter Abstand zwischen den Tischen.
► Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt.
► Keine Selbstbedienung.
► Gäste - Registrierungspflicht.

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