Niederösterreich
Impfgegnern droht 8 Wochen AMS-Sperre oder Ausschluss
Impfverweigerer müssen ums AMS-Geld bangen: Doch wann wird der Bezug eigentlich für wie lange gesperrt und wann droht ein Ausschluss?
Laut neuem Erlass von Minister Martin Kocher (VP) könnte es demnächst für Impfgegner finanziell eng werden. Denn der Erlass besagt, dass arbeitslose Personen verpflichtet sind, sich auch um eine freie Stelle zu bewerben, wo der Dienstgeber eine Impfung verlangt.
Impfung ist zumutbar
"Nicht-Geimpft-Sein bzw. sich nicht impfen lassen wollen, ist also kein Grund, sich nicht zu bewerben. Arbeitsstellen, wo eine Impfung als Kriterium angeführt ist, sind laut Erlass zumutbar und werden daher vom AMS angeboten. Ausnahme: Jobsuchende, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen", erläutert Martina Fischlmayr, Büroleiterin der Landesgeschäftsstelle NÖ.
Sogar Ausschluss droht
Lehnt ein Jobsuchender die Bewerbung mit Verweis, nicht geimpft zu sein (und das auch nicht vorzuhaben) ab, so ist das AMS sogar verpflichtet, das Arbeitslosengeld für sechs Wochen zu sperren. Beim zweiten Mal wird der Bezug sogar für acht Wochen gesperrt.
"AMS darf aber Impfstatus nicht erfragen", so Sprecherin Martina Fischlmayr vom AMS NÖ.
Das AMS ist jedoch nicht berechtigt, den Impfstatus zu erheben. "Entweder kommt dies im Zuge der Bewerbung ans Tageslicht oder eben nicht", erklärt Fischlmayr.
Regelung nicht neu
Konkretes Beispiel: Eine ausgebildete Pflegerin bekommt ein Angebot von einer Blaulichtorganisation, das Unternehmen verlangt eine Impfung als Einstellungskriterium. Lehnt die Pflegerin dies ab, wird das AMS-Geld sechs Wochen eingefroren.
Beim 3. Mal innerhalb eines Jahres droht der Ausschluss aus dem Bezug. Randnotiz: Die Regelung zu den 6 Wochen, 8 Wochen bzw. Ausschluss gibt es grundsätzlich schon immer.