Reisen
Illegale Ryanair-Gebühren – so holst du sie dir zurück
Die AK klagte 35 Klauseln von Ryanair. 32 davon wurden gerichtlich als rechtswidrig beurteilt. Das bedeutet Geld retour für die Fluggäste – so geht's.
Neben vielen unklaren Formulierungen und unzulässigen Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen sind auch diverse Gebühren verboten. Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien haben gleich mehrere Gebührenklauseln von Ryanair als unrechtmäßig bewertet und der Arbeiterkammer (AK) recht gegeben.
Unrechtmäßig eingenommene Gebühren
Wesentlich für die Konsumenten sind die unzulässige Check-in-Gebühr von 55 Euro (pro Flug und Passagier), wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird. Die zu Unrecht verlangte Check-in-Gebühr können sich Betroffene jetzt zurückholen. Das Gericht befand die Klausel schon aufgrund der Höhe der Gebühren, auf die Kunden während des Buchungsvorganges nicht hingewiesen wurden, für ungewöhnlich, nachteilig und deshalb unzulässig.
Nicht erlaubt ist auch die Gebühr für das Neuausstellen der Bordkarte (20 Euro, wenn man sie nicht bei sich hat). Weitere Gebühren sind ebenfalls gesetzwidrig, wie ein gesondertes Entgelt für die Rückerstattung der Steuern – etwa bei Nichtantritt des Fluges – wenn die Fluglinie dafür Schuld hat. Auch die Frist für die Rückerstattung des Geldes an Konsumenten ist viel zu kurz.
Check-in-Gebühr von Ryanair zurückholen – so geht’s
Die AK empfahl bis zur rechtlichen Klärung, die Check-in-Gebühr nur unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung zu zahlen und die Rückforderung der Gebühren schriftlich von der Fluglinie zu verlangen. Wer während des gesamten Buchungsvorgangs nicht über die Flughafen-Check-in-Gebühr aufgeklärt wurde, kann sie nun mit dem AK Musterbrief zurückholen. HIER den Musterbrief downloaden.
Unzulässiges Procedere bei der Geltendmachung von Ansprüchen
Als unzulässig beurteilten die Gerichte Klauseln, die Flugpassagieren ein unglaubliches "Ryanair-Procedere" aufzwingt, wenn diese ihrer Ansprüche geltend machen wollen. Rechtswidrig ist auch eine Preisänderungsklausel, wonach sich Änderungen der Reisedaten oder Route auf den zu bezahlenden Preis auswirken können sowie ein Abtretungsverbot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen intransparent
In den Beförderungsbedingungen sind zahlreiche Klauseln unklar formuliert. Viele Bestimmungen sind für Konsumenten unlesbar, teils unverständlich formuliert und mit zahlreichen Querverweisen versehen. Das erschwert zusätzlich die Lesbarkeit. So dürfen beispielsweise Flugpassagiere nicht gezwungen werden, unterschiedliche Vertragsbestimmungen miteinander zu vergleichen und diese auf einen Widerspruch hin zu überprüfen. Weitere intransparente Bestimmungen betreffen Regelungen zum Buchungsvorgang, zu den Buchungsgebühren, zu diversen Bestimmungen zum Reisegepäck und Zahlungsvorgang.