Coronavirus
Knallhart-Strafen für Impf-Rebellen – der ganze Katalog
Die Corona-Impfpflicht tritt Anfang Februar in Kraft und gilt erst ab 18 Jahren. Wer sich nicht impfen lässt, muss mit saftigen Strafen rechnen.
Die Bundesregierung hat am Sonntag den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Impfpflicht gegen das Coronavirus vorgelegt. Die Verpflichtung zur Impfung wird wie geplant ab Anfang Februar gelten, allerdings mit einer "Eingangsphase". Erst Mitte März soll es dann strenge Kontrollen und auch Strafen geben.
Wird jemand ertappt, der nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) tritt die zweite Phase ab 14. März in Kraft. Dann werde auch "flächendeckend kontrolliert".
So hoch sind die Strafen
Beim Fehlen eines Impfzertifikats droht eine Strafe von 600 Euro. Für die dritte Phase werde noch ein Stichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, das sie zur Impfung gegen Corona auffordert und anleitet.
Wird dieser Aufforderung dann erneut nicht nachgekommen, ist Gesundheitsminister Mückstein zufolge eine weitere Strafe von 600 Euro vorgesehen. Der Strafrahmen liegt laut Regierung zwischen 600 und 3.600 Euro. Ziel der Regierung sei es aber nicht, die Ungeimpften zu strafen, sondern zum Impfen zu bewegen.
Beschluss nächste Woche
Gelten wird die Impfpflicht erst für Personen ab 18 Jahren und nicht schon ab 14 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere oder auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen. Das Impfpflicht-Gesetz wird am Donnerstag im Nationalrat beschlossen.