Coronavirus

So kann Polizei Silvester-Regeln zu Hause kontrollieren

Silvesterpartys rund um die Uhr sind in diesem Jahr nur im kleinen Rahmen zulässig, eine Sperrstunde gibt es auch für Geimpfte. Die Regeln im Detail.

André Wilding
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Polizisten vor dem Rathaus während des Silvesterpfads in der Wiener Innenstadt.
Polizisten vor dem Rathaus während des Silvesterpfads in der Wiener Innenstadt.
EXPA / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Der Hauptausschuss beschließt einen Tag vor Silvester die Ausnahmeregeln für den Jahreswechsel. Bereits fix ist: Lokale und Restaurants müssen ihre Türen um Punkt 22.00 Uhr schließen und dürfen keine Gäste mehr haben – eine harte Regel, die vielen Gastronomen sauer aufstößt und auf die Palme bringt.

Sperrstunde auch für Geimpfte

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind und sich daher formal noch im Lockdown befinden, dürfen am 31. Silvester aber ohnehin nach wie vor nicht in die Gastronomie. Allerdings gilt für sie zu Silvester eine Ausnahme und sie dürfen privat auf das neue Jahr anstoßen, jedoch nur im kleinen Kreis zu maximal zehn Personen.

All jene, die den 2G-Status erfüllen, dürfen sich hingegen privat in Gruppen von bis zu 25 Personen treffen – allerdings nur bis 22.00 Uhr! Denn dann tritt die Corona-Sperrstunde in Kraft. Privat darf man ab 22.00 Uhr, egal ob geimpft oder ungeimpft, dann nur noch zu zehnt feiern.

Polizei-Kontrollen zu Hause?

Und wie sieht es mit Kontrollen aus? Im privaten Bereich darf die Polizei nur wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Maßnahmen nicht kontrollieren! Aber: Werden die Beamten etwa wegen Ruhestörung gerufen, kann die Polizei dabei auch die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überprüfen.

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