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So ist dein Geld bei der Urlaubsbuchung 2021 futsch
Wer jetzt online eine Urlaubsreise im Sommer bucht, sollte vorsichtig sein. Unter Umständen kann man nämlich sein Geld verlieren, warnt der ÖAMTC.
Viele werden den Sommer kaum erwarten können und buchen deshalb jetzt schon ihre Urlaube. Die Preise von Online-Anbietern sind momentan mehr als attraktiv. Nach den coronabedingten Reise-Ausfällen im letzten Jahr, möchte man nun mit Mega-Angeboten um die Gunst der Kunden buhlen. Ob und in welcher Form die Urlaubsreisen in diesem Jahr möglich sein werden, ist immer noch unklar. Die Corona-Pandemie ist nämlich nach wie vor nicht überstanden.
Der ÖAMTC warnt daher bereits jetzt vor Billig-Angeboten im Internet, denn wenn die Corona-Infektionen im Sommer wieder stark ansteigen sollten, könnte man auf den Kosten sitzen bleiben. "Es ist fraglich, ob die Kunden dann kostenlos von dem gebuchten Urlaub Abstand nehmen können. Die Gefahr ist nämlich, im Gegensatz zum letzten Jahr, absehbar", erklärt Nikolaus Authried von der Rechtsabteilung des ÖAMTC.
Genau das ist der große Unterschied zu 2020: Während vor einem Jahr noch niemand mit dem weltweiten Ausmaß der Corona-Pandemie rechnete, sieht die Situation 2021 durchaus anders aus. "Daher sollte man nur bei Veranstaltern oder über Plattformen buchen, die ausdrücklich ein Rücktrittsrecht (ohne Begründung) zubilligen", so Authried.
Unzählige blieben auf Reisekosten sitzen
Die Problematik der Rückforderungen von Reise- und Ticketkosten ist beim ÖAMTC in den letzten Monaten wieder zum großen Thema geworden. Ist nämlich 2020 der Flug wegen des Coronavirus berechtigt storniert worden, machen es sich die Airlines bzw. die Veranstalter oft leicht und verweigern die Auszahlung des überwiesenen Geldes.
Kunden bekommen von den Airlines dann oftmals die Antwort, dass das Geld schon an den Vermittler, also die Buchungsplattform, überwiesen wurde. Damit möchten sie sich aus der Sache raushalten und die Verantwortung abschieben. Die Veranstalter hingegen benutzen die Ausrede, dass die Airline die Ticketkosten noch nicht rückerstattet hat. Daher könne auch eine Rückzahlung an den Kunden nicht getätigt werden. Für Nikolaus Authried sind diese Fälle juristisch gesehen völlig klar: "Beides ist rechtlich absolut falsch. Leider werden Kunden damit immer wieder hingehalten. Ich will nicht wissen, in wie vielen Fällen erfolgreich."