Bürokratie-Abbau geht in Zeiten der Coronakrise mitunter blitzschnell. Wer Dauermedikation auf Rezept braucht, muss dazu nicht mehr zum Hausarzt gehen.
Keiner, der nicht unbedingt muss, soll dieser Tage einen Arzt aufsuchen. Das gilt auch für Menschen, die sich bisher einfach nur ein Rezept beim Arzt geholt haben, um das benötigte Medikament damit in der Apotheke erstehen zu können.
So funktioniert's
Zumindest einer dieser Schritte entfällt nun mit der blitzschnell aus dem Boden gestampften Möglichkeit des "E-Rezepts". Telefonisch oder auf elektronischem Weg können Ärzte nun Rezepte ausstellen, die direkt in die Apotheke übermittelt werden.
Die Maßnahme wurde bereits angekündigt (hier mehr), seit 18. März ist sie einsatzbereit. So funktioniert's: Die Kassenärztin und der Kassenarzt können nach Anruf eines Patienten, ohne die E-Card stecken zu müssen, ein Rezept ausstellen.
Allein durch Nennung der Sozialversicherungsnummer ist es möglich, die E-Medikation im System abzuspeichern. Auf dieses System kann später jede Apotheke zugreifen und der Patient kann sie abholen.
Für Mitglieder einer Risikogruppe können Medikamente auch von einer Vertretungsperson abgeholt werden. Dazu muss man in der Apotheke lediglich den Namen und die Sozialversicherungsnummer der Person nennen.
E-Medikation wird E-Rezept
"Wir verwenden die E-Medikation jetzt als E-Rezept", erklärt Volker Schörghofer vom Dachverband der Sozialversicherungsträger gegenüber dem "ORF". Zusätzlich zum vollständig elektronischen Weg gibt es auch die Möglichkeit, Rezepte per Fax oder E-Mail zu übermitteln.
Das ist vor allem für Menschen attraktiv, die freiwillig aus der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA ausgestiegen sind.
Ärztin entscheidet
Wer auf diese Weise Rezepte verschrieben bekommt, entscheidet noch immer der Arzt. Die Möglichkeit soll vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und Dauermedikation Erleichterung bringen. Ob ein Arzt aufgrund von am Telefon geschilderten Symptomen auch Akutmedikamente verschreibt, liegt allein in seinem Ermessen.
Die chefärztliche Bewilligungspflicht (Chefarztpflicht), die es für manche Medikamente gibt, ist für die Dauer der Corona-Epidemie weitestgehend ausgesetzt. Auch Krankschreibungen kann die Ärztin oder der Arzt derzeit elektronisch ohne persönlichen Kontakt zum Patienten ausstellen.
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