Oberösterreich

So einfach können sich Urlauber nun Hunderte Euro holen

Endlich Urlaub! Oft ist die Vorfreude aber schnell dahin, wenn sich der Flug verspätet oder gestrichen wird. Die AK gibt Tipps.

Johannes Rausch
Wird der langerwartete Flug in den Urlaub gestrichen, kann man als Kunde Ansprüche geltend machen. (Symbolbild)
Wird der langerwartete Flug in den Urlaub gestrichen, kann man als Kunde Ansprüche geltend machen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Wenn die Fluglinie die Reklamationen ihrer Kunden nicht beantwortet oder berechtigte Ansprüche auf Entschädigung abweist, kommt die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) ins Spiel: Wenn notwendig setzen die AK-Konsumentenschützer die Rechte der Reisenden in Zusammenarbeit mit FairPlane gerichtlich durch. 

Als Ergebnis dieser Kooperation wurde in den vergangenen beiden Jahren für 671 Konsumenten ein Gesamtbetrag von 594.000 Euro durchgesetzt werden. Das entspricht einer durchschnittlichen Entschädigungszahlung von 885 Euro pro Person.

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Größere Verspätungen

Bei größeren Verspätungen – je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier Stunden – muss die Fluglinie Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei unentgeltliche Telefongespräche anbieten.

Wenn die Verspätung dazu führt, dass man übernachten muss, muss eine kostenlose Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

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Ticketkosten

Ab fünf Stunden Verspätung kann man die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.

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Verspätung

Landet man drei oder mehr Stunden verspätet am Zielflughafen, kann man eine Ausgleichszahlung bei der ausführenden Fluglinie geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Staat aus angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat durchgeführt wird.

Deine Ansprüche bei Flug-Problemen
- Die erwähnten Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch bei Pauschalreisen.
- Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden kann man alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen. Diese fällt meist niedriger aus als die Ausgleichszahlung, die man gegenüber der Fluglinie geltend machen kann.
- Bei Flugverspätungen im Zuge einer Pauschalreise ist ein Rücktritt von der Flugbuchung nicht anzuraten. Deshalb soll man sich bei größeren Verspätungen unbedingt sofort an den Reiseveranstalter wenden.

Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.

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Anspruch auf Ausgleichsentschädigung

Der Anspruch auf die Ausgleichsentschädigung in bar entfällt, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden können. Hier handelt es sich zum Beispiel um Witterungsbedingungen oder um eine Sperre des Flughafens wegen einer anderen defekten Maschine.

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Flugänderung

Erfährt man bereits Wochen vor der Reise von einer Flugänderung, muss man das nicht in jedem Fall akzeptieren: Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.

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Überbuchung oder Annullierung

Ist der Flug überbucht oder annulliert, hat man neben der Entschädigungszahlung auch Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an das ursprüngliche Flugziel. Man kann auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern.

So viel kostet dein Führerschein

Für viele bedeutet der Führerschein ein großes Stück Freiheit, aber auch einen tiefen Griff ins Börsel. Die Kosten haben es in sich: Der B-Schein kommt mittlerweile im Schnitt 1.674 Euro, der L17-Kurs 1.687 Euro und die duale Ausbildung (inkl. Übungsfahrten mit Eltern oder Bekannten; Anm.).

Was die AK Oberösterreich ebenfalls erhoben hat: Die Differenz zwischen der teuersten und der billigsten Fahrschule beträgt 500 Euro bei der B-Lenkberechtigung, 548 Euro bei L17 und 379 Euro bei der dualen Ausbildung.

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