Österreich
Skurrile Betten-Affäre in Kitzbüheler Luxushotel
Laut Gutachten hat ein Tiroler Luxushotel 50 Betten mehr als gestattet – der Luxustempel hatte Kingsize-Doppelbetten nur als Einzelbetten gewertet.
Königlich nächtigen Hotelgäste in den Kingsize-Betten des Kempinski-Hotels "Das Tirol" in Jochberg bei Kitzbühel. Doch dieser Schlafkomfort wird dem 5-Sterne-Haus nun zum Verhängnis: Denn laut Widmung sind maximal 300 Betten erlaubt, das Kempinski bietet aber aufgrund der großzügigen Kingsize-Betten 350 Betten an.
Aufgekommen war die Causa im vergangenen Oktober als bekannt wurde, dass die Bettenanzahl auf 436 erweitert werden soll, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Daraufhin wurden die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinde Jochberg aktiv, ein gerichtlich beeideter Sachverständiger wurde beauftragt: "Nach dem vorläufigen Prüfbericht des Gutachters vom 29. November 2021 wurde die nach dem Baukonsens zulässige Bettenzahl von 300 um 50 Betten überschritten", erklärt der Jochberger Bürgermeister Günter Resch (FPÖ) gegenüber der "Tiroler Tageszeitung".
Hotel bewertete Kingsize-Betten als Einzelbetten
Wie sich im Zuge der Überprüfung herausgestellt hat, hatte das Hotel etwa 87 Kingsize-Betten (zwei Meter lang, 2,10 Meter breit) den Gästen sowohl als Einzelbett als auch als Doppelbett angeboten. Doch das Hotel bewertete die Doppelbetten offiziell nur als Einzelbett. Die Tiroler Landesregierung teilte schließlich dem Gutachter mit, dass ein Kingsize-Bett in der Raumordnung als zwei Betten gilt.
Hotel-Geschäftsführer Rudolf Grossmayer erklärt den Irrtum mit Auffassungsunterschieden: "Wie ein Bett konkret bewertet wird, ist österreichweit unterschiedlich." In der Luxus-Hotelkategorie gebe es zudem ausschließlich breitere Betten, auch für nur eine Person.
„"Ich vermute, dass wir kein Einzelfall sind" - Hotel-Geschäftsführer Rudolf Grossmayer“
Der Hotel-Eigentümer – die Jochberg Kitzbüheler Straße Hotelbetriebs-GmbH – muss die Bettenanzahl nun bis spätestens 22. April 2022 reduzieren. "Bis dahin ist für den laufenden Hotelbetrieb sicherzustellen, dass nicht mehr als 300 Schlafmöglichkeiten zur Übernachtung von Gästen zur Verfügung gestellt werden", heißt es. Grossmayer will die Frist einhalten, aber: "Wir wollen auch sichergestellt haben, dass das für alle gilt. Denn ich vermute, dass wir kein Einzelfall sind."