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Skigebiete sauer: "In U-Bahn ist jeder Fetzen erlaubt"
Die FFP2-Maskenpflicht in den Skigebieten erhitzt weiter die Gemüter. Für einige Seilbahnbetreiber ist die Regelung eine "Zumutung".
Die Regierung hat am Montag den Entwurf zur neuen Corona-Verordnung präsentiert. Zwar dürfen die Skigebiete am 24. Dezember aufsperren, dabei gelten aber strikte Sicherheitsmaßnahmen.
FFP2-Maske verpflichtend
So ist es nun verpflichtend, während der Beförderung und im Zugangsbereich zu den Liften und Gondeln eine FFP2-Maske oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen, wie es in der Verordnung heißt.
Kinder vor dem vollendeten 14. Lebensjahr sind davon ausgenommen. Auch Schlepplift-Nutzer fallen gemäß der Verordnung nicht in den Bereich der FFP2-Tragepflicht.
Einige Betreiber sind über diese Regelung sehr verärgert, manche Skigebiete wollen deshalb erst gar nicht öffnen. "Es gibt Kollegen, die sagen, mit diesen Vorgaben sperren wir gar nicht auf. Der Großteil wird aber wohl trotzdem aufsperren", erklärt der Sprecher der Salzburger Seilbahnen, Erich Egger, im "Standard".
"Seilbahnen schlechter gestellt als Öffis"
Was die FFP2-Maskenregelung betrifft, sparte er nicht mit Kritik: "Das ist eine Zumutung. In der Wiener U-Bahn ist jeder Fetzen erlaubt, aber bei uns in den Kabinen muss eine hochwertige medizinische Maske getragen werden", zeigt sich Egger empört.
Der Wunsch aus den westlichen Bundesländern, die FFP2-Tragepflicht aus der Verordnung zu nehmen, fand im Entwurf keine Berücksichtigung. Auch im Handel, der Apotheke oder beim Arzt sind der normale Mund-Nasen-Schutz sowie Schals oder Baumwollmasken akzeptiert. "Aber bei der Seilbahnkabine, die nur zur Hälfte gefüllt ist, wo die Leute nur kurze Zeit drinnen sind und die mit frischer Bergluft durchflutet ist, braucht es eine FFP2-Maske", ärgert sich der Seilbahnsprecher. Das entbehre einer gewissen Logik.
Auch der Obmann der Seilbahnwirtschaft in der Wirtschaftskammer, Franz Hörl, spricht von Schikane: "Die heimischen Seilbahnen werden damit schlechter gestellt als die öffentlichen Verkehrsmittel. Mir muss jemand einmal erklären, was der Unterschied zwischen der Beförderung mit einer Gondel oder mit einer U-Bahn in Wien ist", sagte er in der "Tiroler Tageszeitung".
"Take-Away" auf Skihütten nicht erlaubt
Ob wirklich alle Skigebiete am 24. Dezember öffnen, bleibt fraglich. Weiters wurde die "Take-Away"-Regelung für Skihütten gestrichen. Diese bleiben komplett zu. "Ob das dann rechtlich hält, wird man sehen", erklärte Egger. Einige Skihüttenbetreiber werden das prüfen lassen, da es Nachteile im Vergleich zur Talgastronomie gebe. Denn hier sei das Abholen sehr wohl erlaubt.
Nach der Causa Ischgl sorgen sich die Landespolitiker darum, dass Staus bei der Essens- und Getränkeausgabe entstehen. Der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer ist ebenfalls gegen eine Regelung, die das Mitnehmen von Speisen und Getränken erlaubt.
Allerdings setzte er sich dafür ein, von der FFP2-Masken-Pflicht abzusehen. Jedes Mal Helm und Haube nach der Liftfahrt abzunehmen, um sich des Mund-Nasen-Schutzes zu entledigen, sei nicht praktikabel, heißt es.
Rechtsexperte hält FFP2-Maskenpflicht für verfassungswidrig
Der Staats- und Verfassungsjurist Bernhard Müller hält die geplante Tragepflicht von FFP2-Masken in Skiliften zudem für verfassungswidrig. Als Begründung nannte der Rechtsexperte, dass auch im Handel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln keine FFP2-Maskenpflicht gelte. "Gleiches muss gleich behandelt werden“, so Müller.