Österreich
Skifahren und Kinobesuch im Lockdown jetzt doch erlaubt
Raus aus dem Lockdown, rein ins Wintersportvergnügen. Möglich macht das eine Änderung der "Notmaßnahmenverordnung". Auch Autokinos dürfen öffnen.
Eigentlich war vorgesehen, dass Seilbahnen nur dann genutzt werden dürfen, wenn man sie zur Deckung beruflicher Bedürfnisse oder zu beruflichen Zwecken braucht. Doch eine Änderung des Verordnungsentwurfs, welcher die Rahmenbedingungen des öffentlichen Lebens während des Lockdowns regelt, macht es nun doch möglich - vorausgesetzt man erfüllt die 2G-Regeln.
Auch andere Sportstätten im Freien können ab Montag betreten werden, wobei man den jeweiligen Sport nur alleine oder gemeinsam mit Angehörigen bzw. "wichtigen Bezugspersonen" ausüben darf und es zu keinem Körperkontakt kommen darf. Daher könnten wohl auch Eislaufplätze für Geimpfte und Genesene öffnen dürfen.
Auch Autokinos dürfen öffnen
Und auch wenn es ob der herbstlichen Temperaturen vielleicht nicht gerade die erste Assoziation ist: Auch der Besuch eines Autokinos dürfte zulässig sein. Denn in der "Notmaßnahmenverordnung", die heute vom Hauptausschuss beschlossen wurde, heißt es, Veranstaltungen können besucht werden, wenn das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietées und Kabaretts mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt.