Anspruch auf Grundversorgung

Situation "entschärft" – Ukrainer bekommen wieder Geld

Strengere Regelungen setzen nun voraus, dass vertriebene Menschen aus der Ukraine in Wien Geld bekommen. Welche das sind - Heute klärt auf.
Newsdesk Heute
29.01.2025, 15:42

Aufatmen in der Ukraine-Community in Wien. Nachdem seit vergangenen Oktober die Auszahlung der Grundversorgung in Wien gestoppt wurde - Heute berichtete am Dienstag - wurde die Situation nun "entschärft", bestätigt die Caritas. Allerdings gibt es strengere Auflagen für die Auszahlung.

Kriterien der Hilfsbedürftigkeit

Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht dann, wenn die Kriterien der Hilfsbedürftigkeit erfüllt sind. Das betrifft Personen, die ihren eigenen Lebensunterhalt sowie den ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt weder selbst noch durch Unterstützung von anderen ausreichend decken können.

In Wien ist der Fonds Soziales Wien (FSW) für die Unterbringung und Beratung hilfs- und schutzbedürftiger Personen zuständig. Die Grundversorgung wird vom FSW bereitgestellt und von der Caritas ausbezahlt.

Seit Oktober wird die Hilfsbedürftigkeit vom FSW jedoch strenger geprüft – insbesondere bei Neuanträgen oder wenn sich die Situation eines Beziehers ändert. Grundlage für diese verschärfte Prüfung sei eine neue Förderrichtlinie, erklärte eine Fachbereichsleiterin in der ORF-Sendung Wien heute. Ziel sei es, die Vergabe der Mittel transparenter und gezielter zu gestalten.

Nachweis über AMS-Meldung erforderlich

Aktuell beziehen rund 14.000 Ukrainer in Wien Leistungen der Grundversorgung. Dazu zählen zum Beispiel ein Mietzuschuss, Verpflegung oder Bekleidungshilfe. 8.800 Personen sind zwischen 15 und 64 Jahre alt und somit im erwerbsfähigen Alter. Aufgrund des gültigen Aufenthaltsrecht haben Ukrainer Zugang zum Arbeitsmarkt. Seit Anfang 2024 ist beim Antrag auf Grundversorgung der Nachweis über eine AMS-Meldung zu erbringen.

Unterschiede je nach Wohnsituation

Personen, die privat wohnen, haben pro Monat einen Anspruch auf einen Mietzuschuss von 165 Euro (bzw. 330 Euro für Familien ab zwei Personen), eine Verpflegungspauschale von 260 Euro für Erwachsene und 145 Euro für Familienmitglieder unter 18 Jahre sowie eine jährliche Bekleidungshilfe von 150 Euro. Zudem besteht Anspruch auf Krankenversicherung.

Für Personen, die in organisierten Unterkünften leben, gelten andere Regelungen. Sie erhalten ein monatliches Taschengeld von 40 Euro, eine Pauschale von 10 Euro für Freizeitaktivitäten und eine Bekleidungshilfe von 150 Euro, die zweimal jährlich ausgezahlt wird. Falls die Unterkunft keine Verpflegung stellt, wird zusätzlich ein Verpflegungsgeld von etwa 6,50 Euro pro Tag gewährt.

{title && {title} } red, {title && {title} } 29.01.2025, 15:42
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite