Österreich
Sinneswandel: Alen R. tanzt, ist stolz auf seine Tat
Am 5. Tag des Prozesses gegen den Grazer Amokfahrer sorgten vor allem die Aussagen von zwei Justizwachebeamten, die Alen R. am Wochenende in einer Grazer Nervenklinik bewachten, für Aufregung. Sein Verhalten sei ganz anders gewesen als im Gerichtssaal.
Ein Knalleffekt kurz vor Ende des fünften Prozesstages. Zwei Justizwachebeamten berichteten vom vergangenen Wochenende, an dem sie Alen R. in einer Grazer Nervenklinik bewacht hatten. Demnach verhielt sich der 29-Jährige völlig anders, als im Gerichtssaal, wo er auch am fünften Tag wortkarg und abwesend war. Er wirkte aufgeweckt und fröhlich.
Bei der Fahrt vom Gericht in die Klinik soll er sogar die ganze Zeit gelacht haben: "Er hat uns nur ausgelacht und gesagt: "Jetzt hab ich erreicht, was ich wollte."" Selbst der Gutachter konnte sich so eine Verhalten nicht erklären.
Tanzte zu Hip Hop-Musik
Am Samstagnachmittag wurde Alen R. von einem Beamten aus dem Haftraum geholt, weil er spazieren gehen wollte. Auf einer Parkbank saßen vier andere Angehaltene und hörten laut Musik. R. soll zu ihnen gegangen sein und mitgewippt haben. "Bist du der Amokfahrer?", wurde er gefragt. Alen R. antwortete: "Ja das bin ich", - er schien die Aufmerksamkeit genossen zu haben.
Er sei stolz, dass er jetzt wer ist auf den man hinschaut, berichtete einer der Beamten. Medien, Leute, jeden Tag in der Zeitung, das gefalle ihm offenbar, so der Beamte. Die Tat berühre ihn nicht. Seine beiden Aufpasser waren erbost, dass er sich im Gerichtssaal so anders verhielt: "Es ist ein Wahnsinn, wie er hier in der Nervenklinik ist und wie hier am Gericht", sagten sie.
Gutachter vorgezogen
Abgesehen von diesem Aufreger war auch der fünfte Prozesstag von Aussagen der Opfer geprägt. Einige Male wurde Alen R. aus dem Gerichtssaal geführt, weil sie es nicht ertragen konnten, mit ihm im selben Raum zu sein. Auf die zahlreiche Vorwürfe antwortete er in gewohnter Manier mit "Es tut mir leid", "Ich kann nichts dafür" und "Ich kann mich nicht erinnern."
Auch die Befragung eines ersten Gutachters auf Montag vorgezogen. Peter Hoffmann blieb bei seiner Diagnose: Alen R. sei schwer schizophren und müsse in eine Anstalt eingewiesen werden. Die Justizanstalt Göllersdorf sei ein Hochsicherheitsgefängnis, in dem auch Therapie-Personal zur Verfügung steht.
Da die Medikamente schlecht ansprechen und er Alen R. noch immer als höchst gefährlich einstuft, geht er davon aus, dass er im Falle einer Einweisung nie wieder entlassen werden würde.