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Kardinal Schönborn warnt vor Sicherungshaft

Bei Kardinal Schönborn und der Österreichischen Bischofskonferenz läuten angesichts der Pläne zu einer Sicherungshaft die Alarmglocken.

Heute Redaktion
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Geht es nach der Regierung, sollen Asylwerber in Sicherungshaft kommen, wenn ein Psychologe feststellt, dass von der betreffenden Person in welchem Zusammenhang auch immer unmittelbare Gefahr ausgeht.

Das Thema einer solche "Präventivhaft für Gefährder" polarisiert, immerhin geht es um Freiheitsentzug.

Wahrend Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Vize Heinz-Christian Strache (FPÖ) Innenminister Herbert Kickl für dessen Pläne bereits die volle Zustimmung ankündigten und eine garantiert rechtskonforme Regelung versprechen, will Burgenlands Neo-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) dabei nicht zwischen Flüchtlingen und Österreichern unterscheiden.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache hatte nach dem Ministerrat am Mittwoch noch klargestellt, dass eine "Ausweitung auf Österreicher nicht möglich und auch nicht angedacht" sei.

Aber auch abgesehen davon fragt sich Schönborn, wer überhaupt darüber entscheiden kann, "ob jemand einmal gefährlich werden kann?". Weiter gibt der Kardinal zu bedenken, wohin das "vorsorgliche" Einsperren führen soll, "wenn wir uns einmal daran gewöhnen."

"Morgen könnte es auch dich und mich treffen."

Immerhin würde wir "in einem der besten Rechtsstaaten der Welt" leben. "Unser Land ist eines der sichersten weltweit. In allen Diktaturen der Welt werden Menschen aus bloßem Misstrauen in Haft genommen. Morgen könnte es auch dich und mich treffen. So weit darf es nicht kommen", mahnt Schönborn abschließend.

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Grundrechte in Gefahr

Seitens der Österreichischen Bischofskonferenz bekräftigte deren Generalsekretär, Peter Schipka, die Bedenken des Kardinals und warnte vor "unabsehbaren Folgen auf die grundrechtlich garantierte persönliche Freiheit".

"Das präventive Einsperren von Menschen auf unbestimmte Zeit aufgrund einer angenommenen 'allgemeinen Gefährlichkeit' ohne vorherige richterliche Anordnung steht im Gegensatz zur Verfassung und zu den Menschenrechten", wies Schipka am Freitag im Interview mit "Kathpress" hin. Das Modell einer "Sicherungshaft" sei ein "Anschlag auf eines der ältesten und grundlegendsten Menschenrechte".

Eingriff in Menschenrechte

"Eine Präventivhaft ohne angemessene richterliche Kontrolle würde gegen die Menschenrechtskonvention und gegen ein Verfassungsgesetz verstoßen", betonte Schipka. Zudem sei es sehr unwahrscheinlich, dass man eine solche nur auf eine Personengruppe wie beispielsweise Asylwerber beschränken könne.

Schipka verwies in diesem Zusammenhang auf das in Artikel 14 der EMRK enthaltene Diskriminierungsverbot. Der Vorschlag des Innenministers, die derzeit bestehenden verfassungsrechtlichen Grenzen gegen eine "Sicherungshaft" durch ein neues Verfassungsgesetz aufzuheben, könnte einen "grundrechtlichen Dammbruch" auslösen.

Regierung verspricht rechtskonforme Lösung

Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte nach dem Ministerrat am Mittwoch allerdings versichert, dass Innenminister Kickl und Justizminister Moser an einem Entwurf arbeiten würden, "der natürlich rechtskonform" sein wird. Außerdem hatte er darauf verwiesen, dass er die "rechtliche Möglichkeit und Notwendigkeit nur auf Asylwerber begrenzt, nicht darüber hinaus" sehe und verglich die Sicherungshaft mit einer Untersuchungshaft, bei der ebenfalls Personen eingesperrt würden, "ohne dass die Schuld vorher bewiesen ist".

Dass bei der geplanten Maßnahme die Menschenrechte eingehalten werden, stehe ganz klar außer Frage. Mit der Einführung der Sicherungshaft für als bedrohlich einzustufende Asylwerber "wird europäisches Unionsrecht umgesetzt, das kann daher auch nicht rechtswidrig sein", so Strache.

Im Video: Kickl verteidigt geplante Sicherungshaft für Asylwerber:



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(ek)