Wirtschaft

Das wird in Einkaufszentren jetzt verboten sein

Nächste Woche darf der Handel unter strengen Auflagen wieder aufsperren. Neben einer FFP2-Pflicht gibt es auch eine weitere wesentliche Einschränkung. 

Michael Rauhofer-Redl
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Hier blieb alles ruhig: das Donauzentrum in Wien am Montag.
Hier blieb alles ruhig: das Donauzentrum in Wien am Montag.
Denise Auer

Am Montag verkündete die Regierung die neuen Regeln, die nach dem dritten harten Lockdown in Österreich gelten werden. Eine engmaschigen Teststrategie, etwa für Dienstleister und deren Kundschaft, ist dabei nur ein Eckpfeiler. Wie berichtet, müssen Personen, die einen Haarschnitt wollen, einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. 

Wie "Heute" erfuhr, wird die Verordnung aber auch spezielle Regularien für Geschäfte und Einkaufszentren parat halten. Zwar dürfen nach Lockdown Nummer drei alle Geschäfte wieder ihre Tore öffnen, dies allerdings in maximal festgesetzten Öffnungszeiten von 06.00 bis 19.00 Uhr. Ab 20.00 Uhr soll ja erneut eine Ausgangsbeschränkung gelten. 

Kein Verweilen in allgemeinen Bereichen 

Ein wesentlicher Punkt, der das Ansteckungsrisiko minimieren soll, ist die Begrenzung von Kunden, abhängig von der Geschäftsgröße. Pro Kunde soll künftig eine Fläche von mindestens 20 Quadratmetern verfügbar sein. Heißt konkret: In einem Geschäft mit einer Fläche von 60 Quadratmetern dürfen sich künftig nur noch drei Kunden befinden. Bisher lag der Grenzwert bei einer Kundschaft pro zehn Quadratmetern. Hier soll der deutlichen größeren Ansteckungsgefahr durch die Corona-Mutationen Rechnung getragen werden. 

Für Einkaufszentren gilt: Im gesamten Bereich ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen, ein Verstoß dagegen kann teuer werden. In allgemeinen Bereichen darf nicht verweilt werden. Auch Speisen und Getränke dürfen innerhalb der Zentren nicht konsumiert werden. Die Kundenbeschränkung betrifft ausschließlich die einzelnen Geschäftsfilialen. 

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