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Wiener Shop wirft Schwangere ohne FFP2-Maske raus

Masken-Odyssee für eine schwangere 27-Jährige: Die Wienerin wurde am Montag mangels FFP2-Schutz gleich aus mehreren Shops in Favoriten komplementiert.

Rhea Schlager
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Eine Wienerin (27) sollte trotz Schwangerschaft FFP2-Maske tragen.
Eine Wienerin (27) sollte trotz Schwangerschaft FFP2-Maske tragen.
Johanna Schlosser / picturedesk.com / Leserreporter

Menschen, denen das Tragen von FFP2-Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, sind von einer Tragepflicht ausgenommen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Das dürfte sich allerdings noch nicht überall durchgesprochen haben, wie eine 27-jährige Wienerin gegenüber "Heute" erzählt. Der Schwangeren wurde am Montag das Betreten von mehreren Geschäften in Wien-Favoriten untersagt, da sie nur einen einfachen Mund-Nasenschutz trug.

"Shops mit eigenen Regeln"

"Ich würde sie ja tragen, aber ich bekomme durch die FFP2-Maske schon nach wenigen Minuten keine Luft", sagt sie im Gespräch mit "Heute". Die 27-jährige Frau fühle sich durch das Verhalten von Supermarkt-Mitarbeitern diskriminiert und verunsichert und sei dadurch nicht mal in der Lage, simple Einkäufe zu erledigen. "Anscheinend machen die Geschäfte ihre eigenen Regeln."

Frauen, die ein Kind erwarten, sind von der Tragepflicht ausgenommen, müssen allerdings trotzdem einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der bis zu den Ohren und über das Kinn reicht. Das große Aber: In Geschäften gilt auch die Hausordnung, in der sehr wohl eine FFP2-Pflicht verhängt werden kann. So hieß es bei zahlreichen kleineren und größeren Geschäften wie etwa den Ikea-Filialen: "Jeder, der zu Ikea kommt, muss eine FFP2-Maske tragen. Solltest du keine FFP2-Maske tragen können, bitten wir dich, deinen Besuch zu verschieben."

Gesetzlich bist du von der FFP2-Maskenpflicht befreit, wenn...

... du schwanger bist.

... du unter 14 Jahre alt bist. Ab 6 Jahren kannst du stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

... du gesundheitliche Probleme, wie eine chronische Atemwegserkrankung, Asthma, Angststörungen, fortgeschrittene Demenz hast oder ein Kind mit ADHS bist.

... du gehörlos oder schwer hörbehindert bist, sowie deine Kommunikationspartner während der Kommunikation.

Personen, denen auch kein Mund-Nasen-Schutz zugemutet werden kann, sind ebenfalls von dieser Pflicht ausgenommen. Betroffene müssen bei einer Kontrolle allerdings ein Attest vorweisen können.

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