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Sex-SMS an Schülerin – das Gesetz schützt Lehrer
Niki Glattauer gibt Noten. Heute: Datenschutz schützt Landeslehrer. Wiens Bildungsdirektor geht in die Offensive. Und: 50 Euro Strafe für Schülerin.
Sex-SMS: Datenschutz schützt Landeslehrer
Unfassbar! Da wird ein Lehrer in Wien fristlos entlassen, nachdem auf dem Handy einer Schülerin (13) zig Sex-SMS von ihm auftauchten (das Strafverfahren wird 5 vor 12 eingestellt, weil das Kind gewisse Vorwürfe im letzten Moment wieder zurückzieht), und dann geht dieser Mann – nach einem Zwischenspiel an einer islamischen Privatschule – einfach in ein anderes Bundesland und unterrichtet an öffentlichen Schulen munter weiter …
Wie berichtet, ist das Burgenland, wo der Lehrer aktuell unterrichtet, nach den "Heute"-Enthüllungen informiert, und es bleibt abzuwarten, wie Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz weiter vorgeht. Aber über den konkreten Fall hinaus wird hier ein ungeheurer Systemfehler offenbar: Weil Österreichs neun Bildungsdirektionen als neun verschiedene Dienstgeber gelten, dürfen – Datenschutz! – personenbezogene Daten nicht aneinander weitergegeben werden. Wiens Bildungsdirektor will gegen diesen Unsinn nun in die Offensive gehen.
„Note: Nicht genügend“
Glattauer gibt Noten
Niki Glattauer war 25 Jahre Lehrer und Schuldirektor in Wien. Er hat bisher 13 Bücher veröffentlicht, alle zum Thema Schule wurden Bestseller. Jeden Montag vergibt er in einer Kolumne für "Heute" Schulnoten.
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Wiens Bildungsdirektor geht in die Offensive
"Landesschulen müssten sich künftig trotz verschiedener Dienstgeber austauschen dürfen. Hier braucht es gesetzliche Änderungen. Die Bildungsdirektion für Wien wird sich um österreichweit gültige Regeln bemühen. Wenn irgendwo ein Lehrer aus guten Gründen entlassen wird, müssen die Bildungsdirektionen der anderen Bundesländer Informationen dazu bekommen können."
Dieses Statement aus dem Büro des Wiener Bildungsdirektors Heinrich Himmer an "Heute" hat es in sich. Es bestätigt, dass – anders als bei AHS – dieser Austausch unter Österreichs Pflichtschulen de facto nicht geschieht, weil er de jure nicht geschehen darf. Wird ein VS- oder MS-Lehrer irgendwo gekündigt, weil er Schülerinnen nachsteigt, betrunken in der Klasse steht, notorisch Kolleginnen stalkt, zu Gewalt neigt (alles aus offenen Akten der Rechtsabteilungen), dann bleibt das für alle Schulen in anderen Bundesländern geheim. Richtig, Herr Bildungsdirektor, das gehört geändert.
„Note: Sehr gut“
Maske in der Hand! 50 Euro Strafe für Schülerin
Okay, Wien ist "von da her" weiterhin hartnäckig anders und hält an der Maskenpflicht in Öffis fest (und versperrt – das nur nebenbei – als einzige Stadt Europas seit zweieinhalb Jahren die Vordereinstiege seiner Busse). So weit, so hm. Jetzt erfahre ich von einem Vorfall, da geht mir aber das inzwischen vier Mal Corona-Geimpfte auf:
Schülerin, 16, durchquert eine U2-Station, um überdacht von Abgang A zu Aufgang B zu kommen. Ihre Maske trägt sie in der Hand. Kommt ein Kontrollor, hält sie auf, lässt sich den Schülerausweis zeigen (so weit okay). Und stellt dann einen Strafzettel über 50 Euro aus. Einem Schulkind. Das die U-Bahn gar nicht benutzt hat. Das seine Maske in der Hand hält und sie ohne Widerrede sofort aufsetzt. O-Ton: "Jetzt is leider z'spät."
Lässt sich, liebe Wiener Linien, prüfen: Tatort Schottentor-Passage. 14. Oktober, 17.00 Uhr.
„Note: Nicht gut“