Österreich
Sex im Zug – Ex-Ministerin spricht Hammer-Urteil
Am Weg von Klagenfurt nach Völkermarkt (Ktn.) setzten ein Mann (35) und eine Frau (26) das Thema öffentlicher Nahverkehr in der ÖBB in die Tat um.
Sie waren nicht zu bremsen: Ein schwer verliebtes Paar vertrieb sich eine 17-minütige Zugfahrt, als wäre es allein im Abteil. Ihre Leidenschaft entgleiste schnell: Der 35-Jährige und die 26-Jährige sollen in einem ÖBB-City-Jet am Weg von Klagenfurt nach Völkermarkt (Ktn.) vor Mitfahrenden völlig ungehemmt Sex gehabt haben. Dabei erwies sich einer der Passagiere als Spaßbremse und zeigte die beiden an.
Am Mittwoch mussten sich der 16 Mal vorbestrafte Angeklagte und seine ebenfalls vorbestrafte Freundin wegen ihres schamlosen Schienen-Verkehrs im August 2022 am Landesgericht Klagenfurt verantworten. "Ihnen wird zur Last gelegt, in einem mit 20 bis 25 Personen besetzten Fahrgastwagon eines Zuges der ÖBB Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Sie sollen dadurch ein Verhalten gesetzt haben, das geeignet war, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen", so das Landesgericht Klagenfurt im Vorfeld gegenüber der "Kleinen Zeitung".
"Nur geschmust"
Richterin und Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner leitete den Prozess. Sie wollte wissen, weshalb die Angeklagten "die 17-minütige Fahrt nicht abwarten konnten". Das Paar stritt daraufhin ab, überhaupt Verkehr gehabt zu haben. Die junge Frau sei nur auf ihrem Partner gesessen und hätte "mit ihm geschmust" – "das ist ja wohl noch erlaubt", ereiferte sich der 35-Jährige vor Gericht.
Ein Fahrgast sagte jedoch aus, etwas völlig anderes beobachtet zu haben: Der Angeklagte habe die Hose bis zu den Knien heruntergezogen, "bei ihr sah man den nackten Hintern". Das Paar habe "eindeutige Bewegungen" und ordentlich gewackelt. Geräusche hatte der Zeuge keine mitbekommen, weil er, peinlich berührt, absichtlich Kopfhörer aufgesetzt hatte.
Hartes Urteil für Paar
Dennoch hatte er von der Angeklagten Schläge kassiert – sie war neben "öffentlichen geschlechtlichen Handlungen" auch wegen Körperverletzung angeklagt. Den kopulierenden Kärntnern wurde außerdem Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung, sexuelle Belästigung und Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen.
"Beide Täter wurden verurteilt: Der 35-Jährige zu 18 Monaten unbedingt, die 26-Jährige zu 12 Monaten, davon vier unbedingt", bestätigt das Landesgericht Klagenfurt gegenüber "Heute". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.