Österreich
See-Killer erhält gleiche Strafe wie Fritzl
In der U-Haft wartete Alfred U. auf seinen Mordprozess. Heute bekannte er sich vor Gericht schuldig. Das Urteil lautet lebenslänglich - er will nach Stein ins Gefängnis.
Ende März 2018 hatte Alfred U. (64) eine 28-jährige Prostituierte ermordet, zerstückelt und die Leichenteile im Neusiedler See versenkt - dazu bekannte er sich am Mittwoch vor Gericht schuldig.
Lebenslänglich als einzige Option
Das Urteil ist gefallen: Der See-Killer wurde zu lebenslanger Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Die acht Geschworenen stimmten einstimmig. Zudem muss der 64-Jährige insgesamt 1.500 Euro Schmerzensgeld zahlen, davon 1.000 Euro an die Mutter, 500 Euro an den Sohn des Opfers. Alfred U. (64) will unbedingt ins Gefängnis in Stein. Dort sitzt auch Josef Fritzl ein.
Der Schuldspruch der Geschworenen in allen Punkten war einstimmig. Es sei, so die vorsitzende Richterin Christina Salzborn, keine andere Strafe als lebenslänglich möglich gewesen. Zu oft war der Angeklagte wegen brutalen Verbrechen vor Gericht gestanden. Auch bezüglich der massiven Persönlichkeitsstörung gebe es keinerlei Zweifel. Er müsse daher notwendigerweise untergebracht werden.
Urteil nicht rechtskräftig
Nachdem er sich intensiv mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner beraten hatte, meldete der Beschuldigte Berufung gegen die Strafhöhe sowie den Privatbeteiligtenzuspruch an die Verwandten des Opfers an. Die Juristin beantragte außerdem die Überstellung ihres Mandanten in den Strafvollzug. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Der 64-Jährige Alfred U. bekannte sich schuldig, die in Ungarn geborene Frau in Wien getötet zu haben. Der Grund: Sie hätte sich über ihn lustig gemacht. Nach dem Mord hatte er sein Opfer mit einer Säge und einem Messer in der Badewanne zerstückelt.
Mit den Leichenteilen fuhr er schließlich in die Ruster Bucht am Neusiedler See, wo er eine Hütte geerbt hatte. Dort versenke er die Teile.
"Hochgradig geistige Abnormität"
In einem Plädoyer ging die Staatsanwältin ausführlich auf die bisherigen Vorstrafen des Angeklagten ein. Dabei betonte sie sein brutales und sadistisches Vorgehen bei Sexualdelikten. "Was er von der Tat erzählt, ist nur die Spitze des Eisbergs", zeigte sich die Anklägerin überzeugt.
Peter Hofmann, der psychiatrische Sachverständige, bescheinigt Alfred U. eine hochgradige geistige Abnormität. Er stuft den Mann in Verbindung damit als gefährlich ein. Laut Gutachten weist der 64-Jährige eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Elementen und Zügen zum Kannibalismus auf.
Astrid Wagner, die Verteidigerin des Angeklagten, stellte ihren Mandanten als Opfer dar. Er habe eine lieblose Kindheit erlebt und über 30 Jahre im Gefängnis verbracht. Die Gesellschaft habe dazu beigetragen, dass er "körperlich und seelisch verkrüppelt ist". Er habe auch seine guten Seiten, sei keine Bestie. "Er ist hilfsbereit, mitfühlend und hat einen starken Familiensinn, vor allem für seine Enkelkinder."
Erdrückende Beweise ließen Alfred U. gestehen
Der Angeklagte selbst berichtete von der Zeit seiner bedingten Enthaftung aus der Anstalt für geistig abnorme Straftäter. Nachdem seine Mutter gestorben war, sei er aus der betreuten Einrichtung in deren Gemeindewohnung gezogen. Sein späteres Opfer sprach er am Westbahnhof an. Immer wieder habe er Frauen für Sex bezahlt.
In Alfred U.s Wohnung habe sie jedoch weitere 50 Euro für gewisse Dienstleistungen eingefordert und begonnen, zu schreien. "Ich habe die Panik bekommen, dass Nachbarn die Polizei rufen und habe sie gewürgt." Danach ließ er nochmals von ihr ab, woraufhin die 28-Jährige erneut zu schreien begann. Daraufhin habe er sie erwürgt.
Im Anschluss trug er die Leiche in die Badewanne. "Ich habe gewusst, ich habe Scheiße gebaut, aber ich wollte nicht ins Gefängnis", rechtfertigte sich Alfred U. Deshalb zerstückelte er den leblosen Körper, verpackte die Einzelteile in Müllsäcke und brachte sie in seine Seehütte.
Einschlägig vorbestraft
Eigentlich wollte er die Überreste mitten im See versenken, "doch der Bootsakku ist mitten in der Ruster Bucht verreckt". Unter anderem durch die Hilfe von Leichenspürhunden kam die Polizei dem Mörder auf die Schliche. Durch DNA-Abgleich und Spuren im Badezimmer waren die Beweise so erdrückend, dass Alfred U. schließlich gestand.
Der Mann war bereits 1996 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er eine Bekannte vergewaltigt hatte. Er landete im Maßnahmenvollzug. Dort wurde er nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe aufgrund seiner fortbestehenden Gefährlichkeit weiterhin zwangsweise festgehalten.
Auf Basis von zwei Gutachten und des Umstands, dass er sich seit 2015 bei Freigängen bewährt hatte, wurde er im Oktober 2016 entlassen. Zunächst kam er in einer betreuten Einrichtung für Ex-Häftlinge unter. Dort ging er einem geregelten Alltag nach und hielt alle Weisungen ein, die man an seine Freilassung geknüpft hatte.
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(rfr)